Licensing update/Questions and Answers/Oppositional arguments/de

IMPORTANT NOTE: The text below is a volunteer-written translation of the English original. It may be out of date, incomplete or incorrect. When in doubt, please refer to the English original, or help to improve the translation.

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Dies ist eine offene Seite zur Sammlung von Argumenten, die gegen den Vorschlag des Lizenzupdates sprechen. Einige Kommentare der Wikimedia Foundation dazu sind auf der Diskussionsseite der englischen Version dieser Seite zu finden.

Bist du gegen den Wechsel zur CC-BY-SA 3.0? Das hört sich doch nach einer wirklich guten Idee an.

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Es ist eine gute Idee. Erik Möllers „Terms of Service“ sind es allerdings nicht.

Wo liegt das Problem mit den Terms of Service?

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Um es kurz zu machen: Die Terms of Service sind nicht legal.

Das Problem liegt in Eriks Lizenzbestimmungen:

Namensnennung bei Text: Für die Weiternutzung einer Artikelseite in jedweder Form müssen die Autoren genannt werden, entweder durch a) einen Hyperlink (wo möglich) oder eine URL zu dem Artikel bzw. den Artikeln, die du verwendest, b) einen Hyperlink (wo möglich) oder eine URL zu einer alternativen dauerhaft online verfügbaren Kopie, die frei zugänglich und lizenzkonform ist und die Namensnennung der Autoren ähnlich vornimmt wie diese Webseite, oder c) eine Liste aller Autoren. (Jede Autorenliste darf gefiltert werden, um Autoren geringfügiger oder irrelevanter Beiträge zu entfernen.))

Vergleichen wir das mit dem, was die CC-BY-SA 3.0 zur Namensnennung sagt:

Die Verbreitung und das öffentliche Zeigen des Schutzgegenstandes oder auf ihm aufbauender Abwandlungen oder ihn enthaltender Sammelwerke ist Ihnen nur unter der Bedingung gestattet, dass Sie, vorbehaltlich etwaiger Mitteilungen im Sinne von Abschnitt 4.a), alle dazu gehörenden Rechtevermerke unberührt lassen. Sie sind verpflichtet, die Rechteinhaberschaft in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form anzuerkennen, indem Sie - soweit bekannt - Folgendes angeben:

1. Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Rechteinhabers und / oder, falls der Lizenzgeber im Rechtevermerk, in den Nutzungsbedingungen oder auf andere angemessene Weise eine Zuschreibung an Dritte vorgenommen hat (z.B. an eine Stiftung, ein Verlagshaus oder eine Zeitung) ("Zuschreibungsempfänger"), Namen bzw. Bezeichnung dieses oder dieser Dritten;
2. den Titel des Inhaltes;
3. in einer praktikablen Form den Uniform-Resource-Identifier (URI, z.B. Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben hat, es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk oder die Lizenzinformationen zum Schutzgegenstand;

Außerdem muss die Namensnennung in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form erfolgen und kann nicht einfach darauf beschränkt werden, dass sie stets nur aus einer URL besteht.

Wird das nicht durch die Klausel mit der Zuschreibung an Dritte erlaubt?

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Nein, weil diese nur für neu vorgenommene Bearbeitungen gelten kann, da die GFDL 1.3 keine Zuschreibung an Dritte beim Wechsel zur CC-BY-SA 3.0 vornimmt. Das heißt, dass allein die englische Wikipedia über 290 Millionen Bearbeitungen hat, auf die die Klausel mit der Zuschreibung an Dritte nicht anwendbar ist.

Was ist mit dem Abschnitt 3. der URI, die der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben hat?

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Das Problem hier liegt darin, dass dies nach Formulierung der Lizenz nur eine Hinzufügung zu der Bedingung, dass angemessene Namensnennung zu erfolgen hat, ist.

Aber ist es nicht in ziemlich vielen Fällen unpraktikabel, eine komplette Autorenliste anzuhängen?

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Es gibt auch Fälle, in denen die Namensnennung über die URL hochproblematisch wäre. Die CC-BY-SA 3.0 lässt das dadurch zu, dass sie eine Namensnennung in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form verlangt. Das ist aber etwas, das von Fall zu Fall neu abgewogen werden muss und nicht etwas, das die Foundation allgemein festlegen kann.

Aber wir können es uns zurechtpfuschen?

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Nein. Zuerst einmal ist es ziemlich offensichtlich nicht legal. Aber selbst wenn es weniger offensichtlich wäre, soll der Wechsel weg von der GFDL einige rechtliche Unsicherheiten mit der GFDL ausräumen. Wenn wir jetzt neue erschaffen, scheint das kontraproduktiv. Außerdem, wenn es möglich wäre, es zurechtzupfuschen, würde der daraus resultierende Pfusch uns davon abhalten, CC-BY-SA 3.0-Inhalte Dritter in Wikipedia zu importieren, weil der Autor ziemlich offensichtlich nicht den Terms of Service der Wikipedia zugestimmt hätte.

Aber wurde das nicht vom Kuratorium unterstützt?

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Die Aussage des Kuratoriums unterstützt den Wechsel zur CC-BY-SA 3.0. Es spricht nicht von Terms of Service oder irgendwelchen Urheberrechtsvermerken.

Aber wurden die "Terms of Service" nicht von der Creative Commons-Rechtsabteilung überprüft?

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Es wird behauptet, dass das der Fall sei, aber das hilft uns nicht weiter, da wir keine Ahnung haben, welche Frage überhaupt gestellt wurde. Es ist ziemlich einfach, eine Frage zu formulieren, auf die man die Antwort erhält, dass die Terms of Service legitim sind, jedoch nicht auf die Situation der Wikipedia passt (daneben besteht noch ein massiver Interssenskonflikt beim CC).

"Es ist ziemlich einfach, eine Frage zu formulieren, auf die man die Antwort erhält, dass die Terms of Service legitim sind, jedoch nicht auf die Situation der Wikipedia passt" Wieso glaubst Du das? Und wieso sollte die Frage nicht in einer guten Art und Weise gestellt werden? -- englisches Original von Calandrella 20:49, 14 April 2009 (UTC)[reply]
Die Frage "sind diese Terms of Service unter CC-BY-SA-3.0 erlaubt?" scheint zunächst eine relevante Formulierung zu sein, sie ist es aber nicht (die Antwort wäre übrigens im wesentlichen ja). Eine relevantere Frage wäre "Können diese Terms of Service angewendet werden auf Inhalt, der von GFDL 1.4 portiert wurde?" (worauf die Antwort nein wäre) aber ich habe keine Hinweise, dass diese Art von Frage tatsächlich gestellt wurde. Forderungen nach genauerer Formulierung der Fragen haben zu nichts geführt und ich würde nicht erwarten, dass Leute die zweite Form fragen. -- englisches Original von Geni 22:35, 14 April 2009 (UTC)[reply]

Warum sollte man die Projekte nicht Public-Domain machen?

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Was sind die Argumente gegen diesen Vorschlag? englisches Original von Pie4all88 20:05, 14 April 2009 (UTC)[reply]

Das ist schlicht rechtlich unmöglich... Warum Wales nicht gleich PD wählte, weiß ich nicht, aber unglücklicherweise müssen wir damit leben (natürlich mag es auch gute Argumente dafür geben, keine PD-Lizenzierung zu wählen). -- englisches Original von Calandrella 20:38, 14 April 2009 (UTC)[reply]
Stimmt, aber ich stelle mir vor, dass Richard Stallman eine weitere Hintertür in die GFDL einfügen könnte um es legal zu machen. Alternativ könnten wir eine Petition einreichen für eine Creative-Commons-Lizenz, die keine Namensnennung erfordert, was im wesentlichen das gleiche wäre. -- englisches Original von Pie4all88 21:03, 14 April 2009 (UTC)[reply]
Ich glaube, dass die FSF eine Version der GFDL erstellen könnte, die, falls gültig, für Wikimedia verwendet werden könnte. Ich zitiere "oder eine spätere Version, die durch die Free Software Foundation veröffentlich wird" -- englisches Original von Kushal one 23:12, 14 April 2009 (UTC)[reply]
Nein, könnten wir nicht. Der ganze Grund, warum diese Migration stattfinden kann, ist die Tatsache, dass die beiden Lizenzen ähnlich genug sind, um das zu erlauben. PD/keine Namensnennung sind nicht ähnlich genug, um das zu machen. -- englisches Original von Cbrown1023 talk 21:23, 14 April 2009 (UTC)[reply]
besteht nicht die Gefahr, dass durch zukünftige Änderungen die Unterschiede zwischen diesen beiden kleiner gemacht wird, so dass die Migration zu PD/keine Namensnennund möglich wird? -- englisches Original von TobiasKlaus 21:29, 14 April 2009 (UTC)[reply]
Cbrown: so funktioniert das nicht. "Der ganze Grund, warum diese Migration stattfinden kann" ist, weil die GFDL willkürliche Änderungen an sich selbst durch die Free Software Foundation erlaubt (sofern der Lizenzgeber im vorhinein der Aktualisierbarkeit zugestimmt hat (also den Nachsatz "oder eine spätere Version" verwendet), was die Wikipedia getan hat). -- englisches Original von Ruinia 22:01, 14 April 2009 (UTC)[reply]
GFDL Abschnitt 10: "Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden." Falls sie eine neue Version veröffentlichen, die nicht "vom Grundprinzip ähnlich" ist, würde das sehr wahrscheinlich zu einigen sehr komplizierten Rechtsstreitigkeiten führen. Ich würde sagen, es ist falsch zu behaupten, dass "willkürliche" Änderungen möglich sind. -- englisches Original von Dragons flight 23:55, 14 April 2009 (UTC);[reply]
Anmerkung des Übersetzers: Der Text findet sich in der GFDL in Abschnitt 14 — ThomasO. 21:23, 25 April 2009 (UTC)
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Ich möchte auch anmerken, dass die CC eine Absichtserklärung bzgl. der CC-BY-SA-Lizenz veröffentlicht hat, um ausdrücklich klar zu stellen, welche Arten von Änderungen für zukünftige Versionen akzeptabel wären oder nicht. Sie konzentriert sich mehr auf das Copyleft als auf die Namensnennung, aber wir könnten sie sicher überreden, auch etwas bzgl. der Namensnennung zu ergänzen. -- englisches Original von Eloquence 01:07, 15 April 2009 (UTC)[reply]