Mitgliederversammlung 2010/A 12

Rechenschaftslegung des Vereins

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Antragsteller
Olaf Kosinsky

Antragstext

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Die Mitgliederversammlung beschließt, dass der Verein rückwirkend ab dem Geschäftsjahr 2010 der Rechenschaftslegung die nachfolgenden Dokumente zugrunde legt:

  1. Die Leitlinien und Regeln des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen [Leitlinien DZI]
  2. Die Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfern, hier insbesondere die Regeln zur „Rechnungslegung von Vereinen“ (IDW RS HFA 14) und die Regel „Besonderheiten der Rechnungslegung Spenden sammelnder Organisationen“ (IDW ERS HFA 21), jeweils in der aktuellen Fassung http://www.cox-steuerberatung.de/pdf/gem_aktuell_0507/IDW%20RS%20HFA%2014.pdf (IDW RS HFA 14), http://dsa-alumni.de/sites/default/files/IDW__ERS__HFA__21__nF.pdf (IDW ERS HFA 21)

Begründung

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Laut dem aktuellen Tätigkeitsbericht hat der Verein mehr als 90% seiner Einnahmen aus Spenden erzielt. Die Selbstverpflichtung des Vereins, die Rechnungslegung an den o.g. Dokumenten zu orientieren, bedeutet ein transparentes Geschäftsgebaren. Dies schafft Vertrauen bei allen Spendern und ist ein Punkt bei der langfristigen Sicherung des Mittelaufkommens.

Stellungnahme des Vorstands

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Aufgrund der Informationslage wird der Antrag in der vorliegenden Form vom Vorstand nicht unterstützt.

Aufwand, Auswirkungen und Pflichten müssen zunächst analysiert werden. Der Vorstand würde es daher begrüßen, von der Mitgliederversammlung die klar definierte Aufgabe zu bekommen, die mögliche Nutzung der im Antrag genannten Leitsätze für den Verein zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.

Änderungswünsche

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Bemerkungen

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