AG Verantwortungsstruktur I

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Antragsteller
Sebastian Moleski für den Vorstand

Antragstext

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Die Mitgliederversammlung beschließt:

  1. Die Mitgliederversammlung nimmt die auf http://meta.wikimedia.org/wiki/AG_Verantwortungsstruktur veröffentlichte Stärken- und Schwächenanalyse der derzeitigen Verantwortungsstruktur des Vereins zur Kenntnis. Sie schließt sich dem Ergebnis der Mängelanalyse an und sieht einen wesentlichen Handlungsbedarf, insbesondere im Angesicht des zu erwartenden weiteren Wachstums von Spendeneinnahmen, Personal und technischen Anlagen.
  2. Den Mitgliedern der auf der letzten Mitgliederversammlung eingesetzten AG Verantwortungsstruktur wird für ihre Arbeit der Dank des Vereins ausgesprochen und sie ihrer damit verbundene Aufgaben entbunden.
  3. Es wird eine neue AG Verantwortungsstruktur mit den folgenden Aufgaben eingesetzt:
    1. die Vorschläge 1.3, 1.4, 2.1 sowie 2.2 eingehend auf ihre Machbarkeit sowie ihre Konsequenzen für die Arbeitsweise der Vereinsorgane sowie der laufenden Vereinstätigkeiten zu prüfen
    2. auf der Basis dieser Prüfung ein Modell für die zukünftige Strukturierung der Funktionen „Geschäftsleitung“ und „Kontrolle der Geschäftsleitung“ zu entwickeln,
    3. dieses Modell den Mitgliedern zur elektronischen Diskussion zu stellen
    4. das entwickelte Modell auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorzustellen
  4. Der Vorstand wird beauftragt, die außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, sobald die Arbeitsgruppe dem Vorstand mitteilt, dass ein vorstellbares Modell vorliegt.
  5. Die Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus:
    1. ein Mitglied des BGB-Vorstands sowie ein Beisitzer, ernannt vom Vorstand
    2. dem Geschäftsführer
    3. ein Kassenprüfer, einvernehmlich ernannt von den Kassenprüfern
    4. zwei Vereinsmitglieder, gewählt von der Mitgliederversammlung
    5. einem Volljuristen mit Schwerpunkt Vereinsrecht, ernannt vom Vorstand auf Empfehlung der Rechtsanwaltskanzlei JBB
  6. Die Arbeitsgruppe wählt einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte. Der Vorsitzende berichtet dem Vorstand und den Vereinsmitgliedern regelmäßig über den Fortschritt bei der Erfüllung der gestellten Aufgaben.
  7. Die Beratungen der Arbeitsgruppe sind nicht öffentlich. Es wird bei jeder Sitzung ein Protokoll angefertigt. Die weitere Geschäftsordnung legt die Arbeitsgruppe selbständig fest.

Begründung

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Auf der letzten Mitgliederversammlung wurde eine AG Verantwortungsstruktur eingesetzt, die eine Strukturreform für die Funktionen "Geschäftsleitung" und "Kontrolle der Geschäftsleitung" erarbeiten sollte. Hintergrund war zum einen die Erkenntnis, dass es zum Selbstverständnis einer verantwortungsvoll handelnden Organisation gehört, dass ihre Geschäftsleitung von einem von ihr unabhängigen Gremium kontrolliert und beaufsichtigt wird. Dies entspricht unter anderem auch den Vorgaben für das anerkannte DZI-Spendensiegel. Andererseits stellt das deutsche Vereinsrecht aber bestimmte Hürden auf, die die Umsetzung dieses Prinzips behindern. Dazu gehört, dass qua Gesetz immer der Vorstand als Organ für die Handlungen des Vereins haftbar gemacht werden kann. Diese Bestimmung ist bei Vereinen ohne Geschäftsführer sicher sinnvoll, da dort der Vorstand aktiv ins tägliche Geschäft eingebunden ist. Wenn es aber einen hauptamtlichen, also bezahlten Geschäftsführer mit eigener Verantwortung und Kompetenz wie bei Wikimedia Deutschland geben soll, stößt die gesetzliche Regelung in der Praxis an ihre Grenzen.

Die Arbeitsgruppe wurde eingesetzt, um bestehende Mängel zu identifizieren und, darauf aufbauend, ein Modell für eine neue Struktur zu entwickeln. Den ersten Teil hat die Arbeitsgruppe gut bewältigt. Nun geht es darum, auch den zweiten Teil zu erledigen. Daher schlägt der Antrag eine neue Arbeitsgruppe vor, die sich nun ausschließlich mit der Entwicklung der neuen Struktur befasst, um diese dann zu diskutieren und letztendlich auch von der Mitgliederversammlung beschließen zu lassen. Die Konzentration auf die genannten Vorschläge hat den Hintergrund, dass die anderen Vorschläge bereits umgesetzt oder geplant sind (z.B. die externe Buchhaltung oder die Haftpflichtversicherung für den Vorstand) oder sie aber in der Praxis mit großen zusätzlichen Aufwänden verbunden wären.

Stellungnahme des Vorstands

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entfällt da Eigenantrag

Änderungswünsche

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Ich schlage für den Antrag 2 Erweiterungen vor. Dies sind noch nicht fertige Änderungsanträge.

  1. Es sollte ein Zeitfenster, nicht zu knapp und auch nicht zu lang, in den Antragstext aufgenommen werden, um zur nächsten MV rechtzeitig einen Antrag zu haben. Ein Zeitfenster von 6 Monaten wäre sinnvoll
  2. In den Antrag sollte eine Art "Berichtspflicht" der AG gegenüber den Mitgliedern integiert werden? Ich denke, die kontinuierliche Information und Darstellung der schon diskutierten Teile wäre gut? Es könnte z.B. ein monatlicher Bericht (kann dann ja auch mal ein "Nullbericht" in den Ferien sein) sein oder eine Veröffentlichung im Meta mit Diskussionsmöglichkeit (Dazu eine kurze Info über die Mailingliste) --Motiko98 07:22, 21 April 2010 (UTC)[reply]
zu 1.: Die Erfahrungen der bisherigen Arbeitsgruppe Verantwortungsstruktur gerade hinsichtlich des Zeitaufwands und der Verfügbarkeit ihrer Mitglieder ist in diesen Antrag eingeflossen. Um die Aufgabenerledigung zu ermöglichen ohne die freiwillig Mitwirkenden durch Zweitzwänge unter Druck zu setzen (und damit möglicherweise Abstriche bei der Qualität in Kauf zu nehmen), wird die Zeitplanung in die Hände der AG gelegt. Die Mitglieder sind so lediglich ihrer Aufgabe und der Gruppe selbst gegenüber verantwortlich für eine zügige und zielgerichtete Arbeit.
Durch die geplante außerordentliche MV wird dem Thema nicht nur der notwendige zeitliche Rahmen gewährt, um Aussprache, Austausch Beschluss zu ermöglichen. Das Thema ist inhaltlich ausreichend wichtig, es als einzigen TOP einer Versammlung zu besprechen und nicht als einen unter mehreren Anträgen. Eine Koppelung an die nächste reguläre MV ist damit nicht notwendig und sollte auch nicht erzwungen werden. Sorgfalt und Qualität bei der Aufgabenerfüllung sind wichtige Voraussetzungen, um eine gute Grundlage für die Entscheidungsfindung zu bilden und sollten nicht für die Einhaltung von Fristen zurückgestellt werden.
zu 2.: Wäre es möglich, die Entscheidung über Art und Frequenz der Information der Arbeitsgruppe selbst zu überlassen bzw. sich dabei an die offene Vorgabe zur Information des Vorstands zu orientieren? In ihr ist neben Vorstand, GF, KP und Jurist auch die Mitgliederschaft mit zwei Personen vertreten. Damit müssten doch alle Interessen berücksichtigt werden. Mein Vorschlag als Änderung des letzten Satzes zu Punkt 6:
Der Vorsitzende berichtet dem Vorstand und den Vereinsmitgliedern regelmäßig über den Fortschritt bei der Erfüllung der gestellten Aufgaben. lyzzy 11:50, 1 May 2010 (UTC)[reply]

Bemerkungen

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