Stärkung unserer finanziellen Handlungsmöglichkeiten

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Antragsteller
Sebastian Moleski für den Vorstand

Antragstext

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Satzung § 8 (1), achter Stichpunkt:

Aufnahme von Darlehen ab 2.000 Euro zu beschließen.

soll geändert werden in:

Aufnahme von Darlehen zu beschließen, mit denen die Summe der Gesamtverbindlichkeiten des Vereins 4 % der Gesamterlöse des Vorjahres übersteigen würde.

Begründung

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Das Geschäftsvolumen des Vereins hat sich seit der Gründung sehr stark erhöht. Im letzten Jahr wurden über 800.000 Euro an Einnahmen verzeichnet, Spenden übernehmen davon den Hauptanteil. Die Einnahmen verteilen sich nicht gleichmäßig über das Jahr, am Jahresende während der jährlichen Fundraising-Kampagne sind sie außerordentlich hoch. Während des jeweils laufenden Jahres, noch vor dem jährlichen Spendenaufruf, kann jedoch in Ausnahmefällen Bedarf an Projektausgaben und Investitionen bestehen, die den Barmittelbestand ungebührlich belasten. Darüberhinaus muss die Weiterzahlung von Gehältern sichergestellt werden. Ohne Zugang zu Finanzierungslösungen mittels Darlehen kann es zu temporären Engpässen kommen, die die Handlungsfähigkeit des Vereins stark beschneiden.

 

Die Erhöhung auf 4% der Einnahmen des letzten Jahres stärkt die finanzielle Leistungsfähigkeit des Vereins, ohne ein übermäßiges Risiko zu eröffnen. Nur zum Vergleich: bei den derzeitigen Einnahmen des Vereins entspricht das in etwa den Kosten der Geschäftsstelle in einem Monat. Mit der hier vorgeschlagenen Satzungsänderung möchte der Vorstand die Flexibilität des Verein innerhalb eines überschaubaren Risikorahmens erhöhen.

Stellungnahme des Vorstands

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entfällt da Eigenantrag

Änderungswünsche

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Änderungen sind bei Satzungsänderungsanträgen aufgrund der Satzungsbestimmungen zur Fernwahl nicht möglich.

Bemerkungen

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4% von 800.000€ sind 32.000€ – das ist das 16-fach der alten Summe. Das finde ich ehrlich gesagt etwas happig, vor Allem weil die MV erst letztes Jahr ein Ausweiten des Kreditrahmens abgelehnt hat. --DaB. 10:24, 19 April 2010 (UTC)[reply]

Geht mir ebenso. Ich halte den Antrag für unmöglich. Wird solange probiert, bis es passt? Neue Argumente sind ja nicht da. Offenbar gab es noch nie ein Problem in der Praxis. Marcus Cyron 12:20, 19 April 2010 (UTC)[reply]
Die Prozentregel wurde gewählt, um dem tatsächlichen Bedarf gerecht zu werden. Im Extremfall, könnte die genehmigte Kreditlinie auch unter die alte Marke fallen. Und nur weil es noch nie Probleme gab, heisst es nicht, dass es nicht zu welchen kommen kann. Wenn wir nur ein oder zwei Monate keine Sozialabgaben abführen können, dann ist ganz schnell eine Insolvenz des Vereins möglich, auch wenn kurze Zeit später wieder Geld in der Kasse wäre. Außerdem wäre der Beschluß ein Zeichen der Verwantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern, die davon ausgehen dürfen, dass ihre Arbeitsplätze sicher sind. Oder willst du bei jedem finanziellen Engpass unsere Mitarbeiter mal eben nach Hause schicken? Gruß --Michail 20:10, 25 April 2010 (UTC)[reply]

Wäre es nicht sinnvoller, von dem vielen am Jahresende vorhandenen Geld einen Teil anzulegen und darauf bei Bedarf zuzugreifen? --MiLuZi 16:44, 19 April 2010 (UTC)[reply]

Seufz. Meine Lieben, ich bin als Kreditsachverständiger (und Schatzmeisterkandidat) wahrlich kein Freund von Kreditaufnahmen. Ich bin allerdings auch kein Freund der "Bunkermentalität" - soll heißen, so lange Geld in die Rücklagen einzustellen, bis das Finanzamt anfängt sich darüber zu freuen. Die Möglichkeit einer m.E. sehr moderaten Kreditaufnahme für den Notfall, schafft sehr hohe Flexibilität - die im Zweifelsfall die Funktionsfähigkeit des Vereins sicherstellen kann. Man sollte daher bei diesem Antrag alle 5e gerade sein lassen. --SVL 22:25, 19 April 2010 (UTC)[reply]