Mitgliederversammlung 2011-1

Die außerordentliche Mitgliederversammlung des Vereins Wikimedia Deutschland findet am Samstag, den 22. Januar 2011 statt.

Veranstaltungsort: Akademischer Verein Hütte e. V., Carmerstraße 12, 10623 Berlin (Google-Maps: <http://tinyurl.com/2ac3re3>)

Einladung/Anmeldung: Die offizielle Einladung zur Mitgliederversammlung mit der voraussichtlichen Tagesordnung wurde per Mail am 19. November 2010 versandt. Der Versand aller Anträge mit Begründungen und Stellungnahmen sowie den Stimmzetteln erfolgte am 7. Januar 2011.

Programm

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Samstag, 22. Januar 2011

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Anträge

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Damit alle Mitglieder des Vereins und alle weiteren Interessierten an der Arbeit des Vereins die Möglichkeit haben, intensiv über vorliegende Anträge zu diskutieren, werden die vorliegenden Anträge hier veröffentlicht. Zu jedem Antrag gab es die Möglichkeit, Änderungswünsche zu formulieren. Die Antragsteller konnte bis zum Zeitpunkt der Antragsfrist (27. Dezember 2010) Änderungen an den gestellten Anträgen vornehmen und damit die geänderten Anträge zur Diskussion und Abstimmung stellen. Weitere Änderungen waren danach nur möglich, wenn für den Antrag die Möglichkeit der Briefwahl nicht zwingend erforderlich ist, also weder eine Wahl noch eine Änderung der Satzung oder Beitragsordnung beantragt wird.

Wahlanträge
# Titel Antragsteller Ergebnis der MV[1]
Außerordentliche Mitgliederversammlung 2011/W 1 Misstrauensvotum und Widerruf der Vorstandsbestellung René Schwarz gescheitert (48:129:2:0)[2]
Satzungsänderungen
Titel Antragsteller Ergebnis der MV[3]
Außerordentliche Mitgliederversammlung 2011/S 1 Reform der Verantwortungsstruktur Sebastian Moleski für den Vorstand gescheitert (115:62:3:0)[2]
Außerordentliche Mitgliederversammlung 2011/S 2 Satzungsänderung mit dem Ziel einer „Vereinsstruktur mit klarer gesicherter Beteiligung der Community“ Olaf Simons gescheitert (50:125:2:1)[2]

Protokoll

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folgt

Fußnoten

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  1. Für Wahlanträge ist eine einfache Mehrheit notwendig (mehr Ja- als Nein-Stimmen)
  2. a b c (Ja:Nein:Enthaltung:Ungültig)
  3. Für Satzungsänderungen ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig (doppelte so viele Ja- wie Nein-Stimmen)