Wikimedia Deutschland/Wahlprüfsteine/NRW 2012

Auf dieser Seite finden sich die 18 Fragen von Wikimedia Deutschland und die dazugehörigen Antworten der Parteien. Es werden alle Antworten der Parteien ungekürzt wiedergegeben. FDP und SPD haben an einigen Stellen gemeinsame Antworten für verschiedene Fragen gegeben, dies ist in den Tabellen durch Verweise dargestellt. Eine Ausnahme stellt der Antworttext der CDU dar, dessen mangelnder Bezug zu den Wikimedia-Fragen ein Einfügen in die Tabellenstruktur verunmöglichte.

Bildungspolitik

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Auch nach dem nordrhein-westfälischen Schulfrieden bleibt die Herstellung von Bildungsgerechtigkeit eine zentrale politische Herausforderung. Diese ist an soziale Durchlässigkeit und freie Zugänge zu Wissen geknüpft.

Frage 1: Sind Plattformen mit offener Hardware für Sie Teil eines pädagogischen Konzepts zur Steigerung der Medienkompetenz und wie sieht Ihre konkrete Vorstellung von entsprechenden Lernszenarien aus?
Bündnis 90/Die Grünen Konkrete Vorstellungen von Lernszenarien sind nicht Aufgabe der Politik sondern Teil der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften. Diese wird fachlich von den Hochschulen und Studienseminaren verantwortet. In unserer grundsätzlichen politischen Arbeit unterstützen wir offene Hardware/Software und wollen ihren Einsatz auf eine breitere Basis stellen. Wir sehen mit großer Skepsis, wie Systeme wieder mehr und mehr abgeschottet werden. Das ist weder für die Verbraucherinnen und Verbraucher richtig, noch im Sinne der Verwaltung, da es Abhängigkeiten befördert, die wir eigentlich überwinden wollen. Daher ist ein frühes Ansetzen bereits im Bildungsbereich richtig.
CDU Die CDU Nordrhein-Westfalen übersandte auf die Wahlprüfsteinfragen einen zusammenfassenden Antworttext, den wir keiner einzelnen Frage zuweisen konnten. Wir veröffentlichen diese Antwort darum vollständig am Ende dieser Seite.
FDP Die FDP Nordrhein-Westfalen übersandte auf die Wahlprüfsteinfragen einen zusammenfassenden Antworttext, den wir auf einzelne Fragen aufgeteilt haben.
Die Linke DIE LINKE wendet sich gegen eine Festlegung auf einen Hardware-Anbieter nicht nur in Schulen, sondern auch in der öffentlichen Verwaltung generell. Integraler Bestandteil von Medienbildung muss die Möglichkeit sein, den Umgang mit Plattformen auf Basis offener Hardware zu erlernen. Nur so ist eine Vorfestlegung in der Anwendung von Hardware und damit eine Verfestigung von Oligopolen vermeidbar. Nur so wird es eine Sensibilisierung für die vielfältigen Möglichkeiten von Hardware und die Option der Weiterentwicklung durch die heutigen Schülerinnen und Schüler geben. Konkret vorstellbar sind für uns sowohl Aufklärung im Rahmen der schulischen Lehrpläne über die Nachteile proprietärer Hardware und die Vorteile offener Hardware als auch Praxisunterricht zur Erfahrbarkeit in der Arbeit mit offener Hardware im Rahmen der schulischen Ausbildung. Dieses Vorgehen würde im übrigen auch dem Punkt 2 der Verordnung zur Zulassung von Lernmitteln entsprechen, in welchem es heißt, dass Lernmittel „Kinder ganzheitlich ansprechen und individuelle Lernwege eröffnen, entdeckendes Lernen und selbstständiges Arbeiten durch methodische und mediale Vielfalt fördern“ müssen.
Partei der Vernunft Die Partei der Vernunft ist gegen ein staatliches Bildungsmonopol und tritt dafür ein, dass sich Regierungen, Parlamente und Bürokratie weitestgehend aus Fragen der Bildung heraushalten. Die Bildung gehört in die freie Verantwortung der Eltern, Schüler, Lehrer und freier Bildungsträger. Bildungskonzepte und Lernszenarien unterliegen der Gestaltungsfreiheit und Eigenverantwortung der vorgenannten Betroffenen. Die Partei der Vernunft entwickelt daher keine konkreten Vorstellungen und plädiert für die Abschaffung staatlicher Bildungspolitik. In der öffentlichen Diskussion setzt sich die Partei der Vernunft jedoch für eine Bildung und Erziehung zu Freiheit und Verantwortung ein, allerdings ohne jegliches Ansinnen, die Betroffenen in irgendeiner Form zu bevormunden.
Die PARTEI Geschlossenheit ist der Schlüssel zum Erfolg. Auch in der Medienpädagogik. Offene Hardware würde nur den Unterricht stören und teilweise sogar lebensgefährlich machen, da die Jugend zunehmend unter Konzentrationsschwierigkeiten oder gar ADHS leidet. Stromschläge und kleinere Festplattendiebstähle im Rahmen der üblichen Beschaffungskriminalität wären an der Tagesordnung.
Piratenpartei Ja, sie bilden die Grundlage eines neuen und innovativen Bildungssystems, wie es die Piraten NRW fordern, denn Medienkompetenz ist eine Schlüsselkompetenz, die heute unverzichtbar zur gesellschaftlichen Teilhabe ist.Medienbildung soll nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.Wir wollen im Rahmen der "IT-Initiative Bildungsinnovation" die Ausstattung im Bildungsbereich (bzw. der Schulen) mit digitalen und mobilen Endgeräten verbessern und einen Internetzugang für alle Lernenden im Rahmen der IT-Initiative Bildungsinnovation in Schulen einrichten. Medienkompetenz ist nicht von offener Hardware abhängig. Die Nutzung von offener Hardware und freier Software kann aber zur Förderung des Verständnisses der digitalen Welt (in eine Ausbildung) eingebunden werden. Die PIRATEN stehen der Integration offener Hardware in die Lehrpläne aufgeschlossen gegenüber. Stärker gewichten wir aber die Vermittlung der Fähigkeit, die Informationsflut, die durch verschiedene Kanäle auf die Menschen einstürzt, zu filtern und zu bewerten.Für die öffentliche Hand und damit für die öffentlichen Schulen fordern wir generell den Einsatz offener Hardware. Diese Forderung hat jedoch keinen direkten pädagogischen Hintergrund. Lernszenarien: - Implementierung von digitalen und mobilen Endgeräten in den Unterricht.- Onlineschulbücher- "Lernmanagementsysteme" mit virtuellen Klassenzimmern, auf die auch von Zuhause aus zugegriffen werden kann- PC-Zertifikate in verschiedenen Stufen, beginnend in der Grundschule und Kurse wie z.B.: "Tastenschreiben am PC" sollen verstärkt eingeführt werden.- Projekte wie "Antolin" noch stärker fördern und auf die Weiterführenden Schulen ausweiten.- Arbeitsportale wie z.B. lonet2 ausbauen! - Digitale Schulbibliothek
SPD Ja, sie können Teil eines Bausteins zur Medienkompetenz sein. Lernszenarien und pädagogische Konzepte entziehen sich aber dem Bereich, wo Politik Gestaltungsvorgaben gibt. Daher sind Aussagen zu bestimmten von Ihnen angesprochenen Szenarien nicht Bestandteil unserer politischen Programmatik.
Tierschutzpartei Eine unserer Forderungen heißt: „Kostenlose Bildung für Alle!“. Daher ergibt sich auch die kostenfreie Bereitstellung notwendiger Hardware.


Frage 2: Sehen Sie Chancen dafür, die Schulen technologisch besser auszustatten und Kindern und Jugendlichen einen kompetenten Umgang mit Neuen Medien zu vermitteln?
Bündnis 90/Die Grünen Die technische Ausstattung der Schulen ist eine "äußere Schulangelegenheit", die nach unserer Verfassung in der Verantwortung der Kommunen liegt. Wir haben die Kommunen finanziell entlastet und werden das durch den Stärkungspakt Stadtfinanzen weiter tun. Damit erhalten die Kommunen wieder die Handlungsspielräume zurück zu investieren, also auch in Bildung. Wir GRÜNE sehen aber, dass wir in NRW bei der technischen Ausstattung der Schulen noch nicht am Ziel angekommen sind, eine moderne Ausstattung flächendeckend zu verankern, mit der alle Möglichkeiten der Digitalisierung im Unterricht auch genutzt werden können. Der umfassende Zugang zu den Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schule ist notwendig, um der digitalen Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken.

Zur Frage der Vermittlung von Medienkompetenz steht in unserem Wahlprogramm: "Die Vermittlung von musisch‐künstlerischen Fähigkeiten, sozialer, kommunikativer und emotionaler Kompetenz, Medienkompetenz, Verbraucherbildung sowie die Bildung für nachhaltige Entwicklung müssen gestärkt werden, damit sich die Kinder und Jugendlichen zu ganzheitlich gebildeten selbstbewussten Persönlichkeiten und selbstständigen Akteurinnen und Akteuren der Gesellschaft entwickeln können." Wir wollen hierzu Bausteine in der Lehrerausbildung sowie der Fortbildung verankert sehen. Außerdem sollen die regionalen Bildungsbüros über Projekte, Veranstaltungen und Programme informieren und beraten, die Medienkompetenz vermitteln bzw. die Vermittlung unterstützen.

CDU Die CDU Nordrhein-Westfalen übersandte auf die Wahlprüfsteinfragen einen zusammenfassenden Antworttext, den wir keiner einzelnen Frage zuweisen konnten. Wir veröffentlichen diese Antwort darum vollständig am Ende dieser Seite.
FDP Das nordrhein-westfälische Schulgesetz sieht als schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag vor, dass Schülerinnen und Schüler lernen sollen, mit Medien verantwortungsbewusst und sicher umzugehen. Für Kinder und Jugendliche, aber auch für Pädagogen ist ein sicherer Umgang mit den verschiedenen Medien unverzichtbar. Das schließt ein, Kindern und Jugendlichen neben den unverzichtbaren Fertigkeiten im Umgang mit Medien auch die Fähigkeit zu eröffnen, verantwortlich mit den bestehenden Angeboten umzugehen und diese souverän zu nutzen. Dies erstreckt sich z.B. über Sicherheitsfragen im Internet bis hin zu den Chancen des E-Learnings. Hierbei können auch Aspekte der Vernetzung – u.a. europaweit – zwischen Schulen ausgebaut werden (etwa Projekte wie e-Twinning).

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehen neben den rechtlichen Vorgaben umfangreiche Möglichkeiten, die Medienbildung in Schulen zu stärken. Hierzu zählt nicht zuletzt der kontinuierliche Weg der Fortbildung der Pädagogen; den Schulen stehen hierfür eigene Budgets zur Verfügung. Diese Mittel können und sollen aus Sicht der FDP auch für Fachfortbildungen zur Nutzung neuer Medien Verwendung finden, etwa zur Einbindung von Online-Medien. Auch sollten Chancen zum Erwerb von Zusatzqualifikationen genutzt werden. Notwendige Kenntnisse können sich hierbei über die klassischen Medien bis hin zur Nutzung des Podcastings, des Bloggens oder der Nutzung von virtuellen Klassenzimmern, so z.B. Plattformen wie moodle, erstrecken. Mit den Kompetenzteams stehen in den unterschiedlichen Regionen Ansprechpartner zur Lehrerfortbildung bereit, die auch eine Unterstützung bei der Medienbildung leisten können. Mit der Landesanstalt für Medien, dem LWL-Medienzentrum für Westfalen und dem LVR-Zentrum für Medien und Bildung sowie deren Medienberatung NRW stehen darüber hinaus Partner zur Stärkung der Medienkompetenz bereit. Schulen sollten eigene Medienkonzepte entwickeln, die z.B. sowohl die Aspekte der Unterrichtsentwicklung als auch die Fragen der entsprechenden Ausstattung berücksichtigen. Die FDP will die verstärkte Vernetzung der unterschiedlichen Angebote unterstützen; sinnvoll ist hierbei auch, Kinder und Jugendliche vermehrt an die Möglichkeit heranzuführen, entsprechende Qualifikationen in der Form von IT-Zertifikaten zu erwerben. Die Landesanstalt für Medien bietet z.B. im Rahmen der Initiative Eltern + Medien Unterstützung für Elternabende zur Medienerziehung an. Aus Sicht der FDP sollten solche Angebote noch stärker genutzt werden. Bei allen zu Recht bestehenden Angeboten zur notwendigen Sensibilisierung muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass hierbei auch die Bereitschaft der Eltern zur Wahrnehmung eines eigenverantwortlichen Engagements eingefordert werden muss. Grundsätzlich können Regionale Bildungsnetzwerke einen Beitrag leisten, um Bildungspartner in den jeweiligen Regionen vielfältig zu verzahnen. Hierbei ist es sinnvoll, wenn in diese Netzwerkarbeit auch entsprechende Partner eingebunden werden, die einen Beitrag zur medienpädagogischen Elternarbeit leisten. Umfassende Medienkompetenz der Pädagogen ist sowohl für die pädagogische Vermittlung als auch für das Heranführen der Schülerinnen und Schüler an einen selbstbestimmten und verantwortlichen Umgang mit Medien von besonderer Bedeutung. Im Jahr 2009 ist unter liberaler Regierungsbeteiligung ein neues Lehrerausbildungsgesetz beschlossen worden. Die Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst sieht z.B. für alle Lehrämter und alle Fächer als nachzuweisende, übergreifende Anforderung den fachspezifischen Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken sowie pädagogische Medienkompetenz vor. Von besonderer Bedeutung ist hierbei auch die Nutzung bestehender Fortbildungsangebote. Insbesondere müssen die Pädagogen jedoch auch eine Sicherheit im Umgang mit Medien haben und über klare Vorgaben verfügen. Die FDP hat daher im Parlament einen Einsatz von „Schultrojanern“ kritisch hinterfragt, dessen Ankündigung bei vielen Lehrerinnen und Lehrern, Schulleitungen und auch Lehrerverbänden zu großer Unsicherheit geführt hat. Die Zuständigkeit für die Sachmittelausstattung der Schulen fällt in die Verantwortung der Schulträger. Bei allen Wünschen, die sich an das Land richten, muss immer auch der hohe Verschuldungsgrad des Landes Berücksichtigung finden. Die FDP hat sich bereits in der Vergangenheit dafür stark gemacht, dass von Seiten der Schulträger insbesondere auch auf eine moderne Ausstattung der Schulen Wert zu legen ist. Dies gilt selbstverständlich ganz besonders für eine zeitgemäße Ausstattung; hierzu können etwa digitale Whiteboards in den Schulklassen zählen. Auch Initiativen, mit denen z.B. der verstärkte Einsatz von Tablets erprobt wird, sind zu begrüßen. Grundsätzlich sollte der Einsatz von Schulverwaltungsassistenten ausgeweitet werden, die einen Beitrag zur technischen Unterstützung leisten können. Bereits heute bestehen darüber hinaus gute Beispiele bürgerschaftlichen und wirtschaftlichen Engagements, z.B. die Beteiligung von Firmen, die Schulen Hardware zur Verfügung stellen. Ebenfalls bestehen bereits heute unter Einbindung von Stiftungen, Software-Produzenten, aber auch Software-Anbietern für Schulen Chancen, Software kostenlos zu erhalten. Vielfach wird an Schulen auch bereits Open-Source-Software genutzt. Dieses vielfältige Engagement sollte – neben den Anstrengungen des Landes und der Schulträger – aus Sicht der FDP anerkannt und kontinuierlich unterstützt werden.

Die Linke Die Chancen sind abhängig vom politischen Willen und natürlich einer besseren finanziellen Ausstattung der Schulen. Die LINKE schlägt deshalb die Erhöhung der öffentlichen Bildungsausgaben auf mindestens 7% des Bruttoinlandsproduktes und einen nationalen Bildungspakt vor, der sicherstellt, dass durch die Umverteilung der Steuereinnahmen den Ländern und Kommunen mehr Geld für die Bildung zur Verfügung steht. Eine bessere technologische Ausstattung der Schulen ist für uns aber auch deshalb vorstellbar, weil durch die Nutzung offener Hard- und Software gegebenenfalls Ausgaben für Lizenzen verringert werden können.
Partei der Vernunft Die Partei der Vernunft ist gegen ein staatliches Bildungsmonopol und tritt dafür ein, dass sich Regierungen, Parlamente und Bürokratie weitestgehend aus Fragen der Bildung heraushalten. Die Bildung gehört in die freie Verantwortung der Eltern, Schüler, Lehrer und freier Bildungsträger. Es ist im Interesse der vorgenannten Betroffenen, die Schulen optimal auszustatten und junge Menschen mit modernen Medien vertraut zu machen. Durch das von der Partei der Vernunft vorgesehene Steuer- und Ausgabenmodell werden die Betroffenen über erheblich mehr freie Mittel verfügen als heute, um eine ihren Vorstellungen entsprechende Bildung zu verwirklichen.
Die PARTEI Nein. Das ist zu teuer. Außerdem müssen wir zuerst alle Nerdbrillenträger um die 30 in Lohn und Brot bringen.
Piratenpartei Wir sehen dafür sogar gute Chancen. Es kommt jedoch nicht nur auf Hard- und Software an, sondern auch auf das Lehrpersonal. Die PIRATEN NRW wollen die verpflichtende Lehrkräftefortbildung auf zehn Tage pro Jahr ausbauen. Ein Teil kann dazu genutzt werden, das Technologiewissen der Lehrer zu erhöhen. Aus unserer Sicht ist eine verbesserte technische Ausstattung der Schulen eine Grundvoraussetzung für zeitgemäßes Lernen. Nach 40 Jahren Entwicklungsstillstand in unserem heutigen Bildungssystem ist die Zeit reif für Veränderungen. Technologisch bleiben wir derzeit hinter den existierenden Möglichkeiten weit zurück. Das muss nicht länger sein! Um die technischen Möglichkeiten auch im Bildungssystem effizient zu nutzen, regen wir eine landesweite "IT-Initiative Bildungsinnovation" an.Dabei soll das Land nach und nach alle Schüler ab dem fünften Schuljahr mit standardisierten, mobilen, digitalen Endgeräten ausstatten. Die finanzielle Belastung beträgt weniger als 3 Euro pro Schüler und Jahr. (Ich würde hier das Finanzierungsmodell noch kurz erläutern) - Finanzierung: Leasingverträge inkl. Versicherung, 24h-Service und Wartung)- Aktuelle Finanzierung der analogen Medien transparent machen - öffentliche und Elternseite und Einspar/Ersetzungspotentiale durch freie Medien auf digitaler Basis - Standardsoftware unter freier Lizenz- Open-Source Programme und "freies" Lernmaterial sollen bevorzugt werden.- Unterstützung der Schulen z.B. durch Universitäten, die ja aus öffnetlicher Hand gefördert werden. - Angebot serverbasierter virtueller Lernumgebungen oder Lernmanagementsysteme für alle Schulformen ausbauen- Bereitstellung der IT-Serverdienstleistungen kann über das Netzwerk der lokalen IT-Dienstleister erfolgen- Die Piraten streben auf Dauer eine vollständige Übernahme der Lernmittel durch die öffentlich Hand an. Freie Bildungsinhalte (Open Educational Resources)Der §53 UrhG erlaubt die Herstellung von Kopien zur Unterrichtsgestaltung nur mittels photomechanischer Verfahren. Zulässig ist die Zurverfügungstellung von kleinen Teilen des urheberrechtlich geschützten Materials aus Schulbüchern. Bilder und Grafiken dürfen weder eingescannt, noch mit anderen digitalen Inhalten verknüpft werden. So aber wird der Schulunterricht künstlich auf dem Stand des 20. Jahrhunderts gehalten.
SPD Ja, wir sehen gute Chancen, dass auch in Zukunft die technologische Entwicklung in den Schulen nachvollzogen wird, um den Kindern einen kompetenten Umgang mit den neuen Medien zu vermitteln.

„Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und den Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Staat und Gesellschaft schützen sie vor Gefahren für ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl. Sie achten und sichern ihre Rechte, tragen für altersgerechte Lebensbedingungen Sorge und fördern sie nach ihren Anlagen und Fähigkeiten.“ So steht es bereits in der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen. Die NRWSPD ist der Auffassung, dass dieser Verfassungsauftrag gerade in einer digitalen Gesellschaft an Bedeutung gewinnt. Denn neben den vielen Chancen, die das Internet bietet, gilt es auch, die Herausforderungen des Internets im Blick zu behalten. Die persönliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen liegt allerdings nicht alleine in der Verantwortung des Staates. Jedes Kind hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Viele Kinder und Jugendlichen lernen ganz spielerisch und im Austausch mit Gleichaltrigen oder der Familie das Medium Internet verantwortungsbewusst zu nutzen. Das Land kann und will deshalb nur begleitend grundlegende Kompetenzen vermitteln, um die Kinder und Jugendlichen in ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen. Aus dieser Erkenntnis heraus ist die NRWSPD der Überzeugung, dass bereits Kinder im Grundschulalter an die neuen Medien herangeführt werden sollten. So werden sie frühzeitig für die Chancen, aber auch auf für die Risiken der Netzwelt sensibilisiert. Mit dem Online-Konsultationsverfahren und der Pilotphase zur Einführung des Medienpasses in Grundschulen ist ein erster wichtiger Schritt dazu getan. Für uns steht fest, dass der Medienpass weiterentwickelt und ausgebaut werden muss.

Tierschutzpartei Die Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen gebietet eine Förderung der Ausstattung der Schulen mit entsprechender Technologie, damit ein kompetenter Umgang mit den neuen Medien vermittelt werden kann.


Freie Bildungsinhalte (Open Educational Resources)

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Der §53 UrhG erlaubt die Herstellung von Kopien zur Unterrichtsgestaltung nur mittels photomechanischer Verfahren. Zulässig ist die Zurverfügungstellung von kleinen Teilen des urheberrechtlich geschützten Materials aus Schulbüchern. Bilder und Grafiken dürfen weder eingescannt noch mit anderen digitalen Inhalten verknüpft werden. So aber wird der Schulunterricht künstlich auf dem Stand des 20. Jahrhunderts gehalten.

Frage 3: Wie wollen Sie die Erstellung und Verbreitung von solchen Lern- und Lehrmaterialien fördern, die unter einer solchen Lizenz stehen, welche die freie Nutzbarkeit sicherstellt durch Dritte (z.B. Creative Commons cc-by)?
Bündnis 90/Die Grünen Die neue learn:line sichert die Qualität der dort zur Verfügung gestellten Lern- und Lehrmaterialien durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Redaktionen der Verlage und anderer Anbieter solcher Materialien. Die auf der learn:line angeboteten Lehr- und Lernmaterialien sind in diesem Ausbauschritt zu einem großen Teil frei verfügbar. Wir wollen aber explizit auch frei lizenzierte Inhalte nach dem Ansatz von Open Educational Ressources (OER) stärker voranbringen und haben dies bewusst in unserem Wahlprogramm so festgehalten. Wir sehen in diesem Ansatz ein Potenzial für mehr Teilhabe, Rechtssicherheit und Nachhaltigkeit im Einsatz öffentlicher Gelder.
CDU Die CDU Nordrhein-Westfalen übersandte auf die Wahlprüfsteinfragen einen zusammenfassenden Antworttext, den wir keiner einzelnen Frage zuweisen konnten. Wir veröffentlichen diese Antwort darum vollständig am Ende dieser Seite.
FDP Die FDP Nordrhein-Westfalen überstandte auf die Wahlprüfsteinfragen einen zusammenfassenden Antworttext, den wir auf einzelne Fragen aufgeteilt haben.
Die Linke Wir sind überzeugt davon, dass die Erstellung und Verbreitung von Lern- und Lehrmitteln, die unter frei nutzbaren Lizenzen stehen, mit großen Vorteilen verbunden wären. Am Ende würden von einer Entwicklung hin zu Open Education alle profitieren. Denkbar wäre aus unserer Sicht, den Runderlass zur Zulassung von Lernmitteln dergestalt zu ändern, dass nach einer gewissen Übergangszeit die Zulassung an die Bereitstellung unter einer Lizenz gekoppelt würde, die die freie Nutzbarkeit ermöglicht.
Partei der Vernunft Die Partei der Vernunft tritt für die Freiheit der Bildung, für Vertragsfreiheit, für den Schutz des Eigentums und für den Abbau aller staatlicher direkter und indirekter Subventionen ein. Regierung, Verwaltung und Parlamente sollen sich weitestgehend aus Fragen der Bildung heraushalten. Die an der Bildung interessierten Eltern, Schüler, Lehrer und Bildungsträger können selbst darüber bestimmen, wessen Materialien sie einsetzen, ob diese lizenziert oder lizenzfrei sein sollen und welche Verträge sie zu diesem Zwecke mit den Urhebern eingehen. Im Übrigen ist Wikipedia der beste beste Beweis dafür, dass Bildung auch ohne staatliche Einmischung funktioniert.
Die PARTEI Mit dem Internet!
Piratenpartei Es ist in unserem Bildungsprogramm vorgesehen, das Angebot serverbasierter virtueller Lernumgebungen oder Lernmanagementsysteme für alle Schulformen auszubauen, und es entspricht den Grundsätzen der Piratenpartei, hierbei grundsätzlich FLOSS-Produkten den Vorzug zu geben. Außerdem wollen wir alle Lern- und Lehrmaterialien und sonstigen mit öffentlichen Mitteln geförderten Dokumente und Daten (beispielsweise Kartenmaterial, Geodaten oder Statistiken) unter eine freie Lizenz stellen, sodass sowohl der Transparenz genüge getan wird und das Material problemlos genutzt werden kann. - serverbasierte virtuelle Lernumgebungen/ Lernmanagement-Systeme mit virtuellem Klassenzimmer und Online-Schulbüchern- Open-Source Programme und "freies" Lernmaterial sollen bevorzugt werden (in Schulen, Universitäten, öffentlichem Dienst, etc.).- Bibliotheken und Universitäten miteinander Vernetzen
SPD Creative Commons Lizenzen ermöglichen es den Urhebern, einfach über ihre Rechte zu verfügen. Zur Erstellung des Unterrichts obliegt es den pädagogischen Fachkräften im Rahmen des rechtlich Möglichen davon Gebrauch zu machen.
Tierschutzpartei Eine Möglichkeit der Bereitstellung der Lehrmaterialien kann eine Non-Profit-Organisation wie Creative Commons sein.


Frage 4: Der aktuelle Runderlass “Zulassung von Lernmitteln” des Schulministeriums enthält in Punkt 2 die Bedingung, dass nur solche Lernmittel zugelassen werden können, die eine kostengünstige Versorgung der Schulen ermöglichen. Welche Möglichkeiten sehen Sie, als weiteres Kriterium die zusätzliche Einräumung von analogen und digitalen Nutzungsrechten als Bedingung für die Zulassung von Lernmitteln aufzunehmen?
Bündnis 90/Die Grünen Wir prüfen derzeit eine Veränderung dieses Runderlasses hinsichtlich der erleichterten Beschaffung und Nutzung digitaler Lernmittel.
CDU Die CDU Nordrhein-Westfalen übersandte auf die Wahlprüfsteinfragen einen zusammenfassenden Antworttext, den wir keiner einzelnen Frage zuweisen konnten. Wir veröffentlichen diese Antwort darum vollständig am Ende dieser Seite.
FDP Die FDP Nordrhein-Westfalen überstandte auf die Wahlprüfsteinfragen einen zusammenfassenden Antworttext, den wir auf einzelne Fragen aufgeteilt haben.
Die Linke Wie bereits in Antwort auf Frage 3 dargelegt, gehen wir davon aus, dass der Runderlass in die von Ihnen angesprochene Richtung verändert werden muss. Aus den grundsätzlichen Prinzipien zur Zulassung von Lernmitteln in Ziffer 2 des Runderlasses (siehe insoweit die Antwort zu Frage 1) ergibt sich aus unserer Sicht auch die Notwendigkeit zu einer Änderung. Sollte dies nicht im Verhandlungswege möglich sein, sehen wir in Bezug auf die in Frage 1 dargelegten Grundsätze der Zulassung die Möglichkeit, durch die Einräumung von analogen und digitalen Nutzungsrechten Schülerinnen und Schülern das „entdeckende Lernen und selbstständiges Arbeiten“ zu erleichtern. Schließlich kann in diesem Zusammenhang auch mit dem Gesamtvertrag argumentiert werden, durch den die Verlage und Verwerter öffentliche Gelder erhalten. Im Sinne einer Wissensallmende müssen aus unserer Sicht mit öffentlichen Geldern finanzierte Produkte auch öffentlich zugänglich und durch die Öffentlichkeit nutzbar sein.
Partei der Vernunft Die Partei der Vernunft fordert, dass sich der Staat auf seine Kernaufgaben beschränkt (das sind insbesondere die innere und äußere Sicherheit und Gewährleistung des Rechtsstaats). Andere Aufgaben sollen mitsamt den zugehörigen Ministerien und Verwaltungsbürokratien entfallen, also mittelfristig auch das Schulministerium. Die Partei der Vernunft ist für Bildungsfreiheit, somit auch für Lehr- und Lernmittelfreiheit. Gemäß den Zielen des freien Wettbewerbs, der Diversifizierung der Angebote, der Dezentralisierung und Selbstbestimmung der Bürger ist jede Form von zentraler (staatlicher) Zulassung von Lernmitteln widersinnig und wird daher von der Partei der Vernunft abgelehnt.
Die PARTEI Mit Ignoranz sind wir da bisher gut gefahren.
Piratenpartei Wie die Kostenrechnung in unserem Bildungsprogramm zeigt, sind Digital- und Online-Medien unter dem Gesichtspunkt der Kosten den herkömmlichen Medien der Schulbuchverlage ohnedies weit überlegen - nur dass diese Kosten derzeit größtenteils auf die Eltern abgewälzt werden. Für zukünftige Beauftragungen wäre so eine Erweiterung anzustreben, da die technologische Entwicklung diese Art Nutzung immer notwendiger machen wird. Die PIRATEN NRW streben eine vollständige Übernahme der Lernmittel durch die öffentliche Hand an und es entspricht unseren Parteigrundsätzen, Produkte mit unfreien Lizenzen möglichst nicht mit Steuermitteln zu beschaffen oder zu fördern. §53 UrhG und dessen Durchsetzung an SchulenDer Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG sieht die Entwicklung und den Einsatz einer Software zur Suche nach “digitalen Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen” vor. Parlamentarische Anhörungen in Niedersachsen, Berlin und anderen Bundesländern ergeben, dass diese Software aller Voraussicht nach niemals hergestellt wird, da sie systembedingt unvereinbar mit Datenschutzvorgaben ist.
SPD Die grundsätzliche Frage der Nutzungsrechte analoger und digitaler Medien ist in der Diskussion um Urheberrechte zu klären. Dieses hat unserer Meinung nach mit dem Prinzip, nur solche Medien zuzulassen, die eine kostengünstige Versorgung der Schulen ermöglicht, wenig zu tun.
Tierschutzpartei Für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Lehrmaterialien müssen gegebenenfalls mehr Mittel freigestellt werden.


§53 UrhG und dessen Durchsetzung an Schulen

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Der Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG sieht die Entwicklung und den Einsatz einer Software zur Suche nach “digitalen Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen” vor. Parlamentarische Anhörungen in Niedersachsen, Berlin und anderen Bundesländern ergeben, dass diese Software aller Voraussicht nach niemals hergestellt wird, da sie systembedingt unvereinbar mit Datenschutzvorgaben ist.

Frage 5: Welche Lösung im Umgang mit dem §53 UrhG an Schulen soll auf den Gesamtvertrag folgen, der spätestens am 31.12.2014 außer Kraft treten wird?
Bündnis 90/Die Grünen Geht man von der bisherigen Praxis aus, so wird auf den nun geltenden und 2014 auslaufenden Vertrag mit hoher Wahrscheinlichkeit ein neuer Gesamtvertrag folgen. Die hierzu erforderlichen Vertragsverhandlungen werden nach hiesiger Einschätzung Ende 2013 / Anfang 2014 beginnen. Bislang wurden Verhandlungen zu den Gesamtverträgen für die Länder federführend von Bayern geführt. Ob Bayern auch für den 2013/2014 auszuhandelnden Vertrag die Federführung übernehmen wird, bleibt abzuwarten.

Bei diesen zukünftigen Verhandlungen wird es mit Sicherheit auch um die im aktuellen Vertrag festgelegte Klausel gehen, die unter anderem die Plagiatssoftware betrifft, aber auch die Pflicht des Landes, bei Verstößen gegen das Urheberrecht durch Lehrkräfte, diese disziplinarrechtlich zu Verantwortung zu ziehen. Kurz: Es müssen die Dinge besprochen werden, die aufgrund des aktuellen Vertrages für Unruhe in der (Schul-)Öffentlichkeit gesorgt haben. Darüber hinaus wird man hinsichtlich der zukünftigen Vertragsverhandlungen abwarten müssen, (1) ob sich gesetzliche Änderungen beim Urheberrechtsgesetz (also der bundesrechtlichen Grundlage) ergeben und (2) wie die weitere technologische Entwicklung ist, um zu prüfen, welche Auswirkungen diese eventuell bei der Anwendung des § 53 UrhG haben könnte.

CDU Die CDU Nordrhein-Westfalen übersandte auf die Wahlprüfsteinfragen einen zusammenfassenden Antworttext, den wir keiner einzelnen Frage zuweisen konnten. Wir veröffentlichen diese Antwort darum vollständig am Ende dieser Seite.
FDP Die FDP Nordrhein-Westfalen überstandte auf die Wahlprüfsteinfragen einen zusammenfassenden Antworttext, den wir auf einzelne Fragen aufgeteilt haben.
Die Linke Die Frage des Urheberrechts wird auf Bundesebene und nicht auf Landesebene entschieden. Generell treten wir dafür ein, die Schrankenregelung nach § 53 Abs. 3 UrhG in Richtung der oben skizzierten Entwicklung hin zu Open Education zu überarbeiten. Darüber hinaus ist aus unserer Sicht ein Recht auf Privatkopie gesetzlich festzuschreiben. Im Rahmen der geplanten Urheberrechtsreform des Dritten Korbs muss darüber hinaus das Verbot des Kopierens aus Schulbüchern aufgehoben werden. Kopien aus Unterrichtsmaterialien können in einem realistischen Umfang im Rahmen der üblichen, von den Bundesländern und privaten Anbietern ohnehin entrichteten Kopierabgabe (Betreiberabgabe) vergütet werden.

Im Rahmen der Neuverhandlung des Vertrages zwischen den Bundesländern und den Verwertungsgesellschaften und Verlagen werden wir uns dafür einsetzen, dass die Verlage und Verwerter ihre Lern- und Lehrmittel unter freien Lizenzen anbieten und so den Weg zu Open Education öffnen. Wir wollen uns in jedem Fall dafür einsetzen, dass die Verhandlungen transparent geführt werden und der Landtag in alle Verhandlungsschritte einbezogen wird. Unabhängig von den skizzierten Vorstellungen hinsichtlich des Gesamtvertrages bedarf in jedem Fall der § 3 und hier der § 3 Ziffer 3 einer grundlegenden Revision.

Partei der Vernunft Die Partei der Vernunft ist gegen staatliche Überwachung. Sie tritt für Vertragsfreiheit ein und fordert, dass sich der Staat jeglicher Einmischung in die frei gestalteten Verträge zwischen Bürgern, Unternehmen oder Interessengruppen enthält. Das Verhältnis zwischen Urhebern, Rechteinhabern, Verwertern und Nutzern und die Rahmenbedingungen für die urheberrechtlichen Verträge werden derzeit insbesondere vom Urheberrecht bestimmt, das insgesamt überarbeitungs- und vor allem vereinfachungsbedürftig ist. Von staatlicher Bevormundung befreite Schulen und freie Urheber werden den Eigentums- und Nutzungsinteressen gerechte Vereinbarungen und Regelungen treffen.
Die PARTEI Eine umfassende Lösung! Weniger ist mit uns nicht zu machen.
Piratenpartei Die Verwendung des "Schultrojaners" ist keine Lösung, da sie zum einen Datenschutzvorgaben massiv verletzt und zum anderen Lehrer pauschal unter Generalverdacht stellt. Das ist für die PIRATEN NRW inakzeptabel. Im Bildungskontext soll die Mediennutzung frei von Urheberrechtsabgaben erfolgen können. Bildung ist ein viel zu wichtiges Gut, um es unnötig vielen Einschränkungen zu unterwerfen. Bildung ist Motor für Wissen, Wirtschaft, Innovation und Kreativität und unentbehrlich für die Weiterentwicklung einer Gesellschaft sowie der souveränen Teilhabe ihrer Mitglieder an dieser. Des weiteren sollen in diesem Bereich zusätzlich neue Geschäftsmodelle auf der Basis von freien Lizenzen angeregt werden. Ferner sollen insbesondere Lehrende und Referenten mit einer Reform aus der rechtlichen Grauzone geholt werden.
SPD Wir werden in der kommenden Legislaturperiode die Frage des Umgangs mit dem Urheberrecht und dem Datenschutz an Schulen gemeinsam mit den anderen Bundesländern zu klären haben. Die entsprechenden Schutzbestimmungen des Datenschutzes sowie des Urheberschutzes sind anzuwenden. Wir wollen nicht, dass Dritte in diesen Fragen staatliche Aufgaben übernehmen.

In der Debatte um das Thema „Einsatz von Schultrojanern“ haben wir als NRWSPD in unserem Wahlprogramm1 klar Stellung genommen und lehnen diese ab.

Tierschutzpartei Sinnvoll scheint hier eine technische Lösung zur Verhinderung illegaler Softwarekopien. Der Einsatz einer „Überprüfungssoftware“ ist nicht erforderlich.


Frage 6: Die absehbare Nichtlieferung der in §6 Abs. 4 des Gesamtvertrags vereinbarten Software zur Durchsuchung von Speichersystemen wird einen Bruch der Vereinbarung seitens der Verlage darstellen. Welche Konsequenzen werden Sie aus dieser Vertragsverletzung ziehen?
Bündnis 90/Die Grünen Die hier in Rede stehende Plagiatssoftware ist bislang nicht an die Länder ausgeliefert worden. Nach unserem Kenntnisstand befindet diese sich auch (noch) nicht in der Entwicklung, so dass fraglich ist, ob und ggf. wann sie den Ländern zur Verfügung gestellt wird.Da mit einer Zurverfügungstellung dieser Software vor ihrem Einsatz eine datenschutzrechtliche Prüfungspflicht der Länder einhergeht, kann man mit dieser "Vertragsverletzung" im Ergebnis gut leben.

Es bleibt abzuwarten, wie sich bei zukünftigen Vertragsverhandlungen das damalige deutliche Beharren der Vertragspartner u. a. auf den Einsatz einer Plagiatssoftware (die bislang nicht geliefert wurde) auswirken wird. Die Positionen der Länder werden diesbezüglich zu gegebener Zeit abgestimmt werden. Wir GRÜNE wollen zukunftsfähige Lösungen, die den Bedingungen des digitalen Zeitalters eher angemessen sind. Dann erübrigt sich in zukünftigen Verträgen eine Vereinbarung zum Einsatz einer solchen Software

CDU Die CDU Nordrhein-Westfalen übersandte auf die Wahlprüfsteinfragen einen zusammenfassenden Antworttext, den wir keiner einzelnen Frage zuweisen konnten. Wir veröffentlichen diese Antwort darum vollständig am Ende dieser Seite.
FDP Die FDP Nordrhein-Westfalen überstandte auf die Wahlprüfsteinfragen einen zusammenfassenden Antworttext, den wir auf einzelne Fragen aufgeteilt haben.
Die Linke DIE LINKE lehnt den sogenannten Schultrojaner grundsätzlich ab. Mittels der im Vertrag vorgegebenen Durchleuchtungssoftware werden Schulleitungen zu Überwachungseinrichtungen von Lehrerinnen und Lehrern einschließlich deren Privatsphäre. Allein schon die hinter § 6 Abs. 4 stehende Idee ist zurückzuweisen. Im Rahmen der Neuverhandlung des Gesamtvertrages muss deshalb von vornherein auf diese Software und das Ansinnen der Durchsuchung von Speichersystemen verzichtet werden. Aus der Tatsache, dass die vereinbarte Software bislang nicht zur Verfügung steht, ergibt sich aber mindestens, dass die Pflichten nach § 6 Abs. 2 und Abs. 3 entfallen.
Partei der Vernunft Die Partei der Vernunft steht für Vertragsfreiheit in einer Zivilrechtsgesellschaft. Zu dieser gehört, dass Freiheit, Eigentum und Verträge respektiert werden. Wesentlicher Grundsatz für die Partei der Vernunft ist, dass jeder tun und lassen kann, was er will, und dass Vertragspartner vertraglich vereinbaren können, was sie wollen, solange nicht die Freiheit, das Leben oder das Eigentum anderer geschädigt wird. Die Einhaltung von Verträgen und das Einforderung von Vertragstreue obliegt den Vertragsparteien auf außergerichtlichem oder gerichtlichem Wege. Staat, Verwaltung und Politik haben sich herauszuhalten.
Die PARTEI Wir werden diese Frage an den PARTEI-Anwalt Tim C. Werner weiter leiten.
Piratenpartei Da der Vertrag bereits im Text die Möglichkeit der Nichterfüllung der Datenschutz-Konformität erwähnt und der Nachteil bei der Gegenseite liegen würde, ergibt sich daraus wohl keine Vertragsverletzung, die der staatliche Seite beispielsweise ein Sonderkündigungsrecht eröffnen könnte. Das wäre aber gegebenenfalls noch juristisch zu prüfen.
SPD Siehe Antwort 5.
Tierschutzpartei Notwendige Software sollte dann entsprechend den gültigen Ansprüchen des Urheberrechts von den Schulen gekauft und Schülern kostenfrei bereitgestellt werden.

Zugang zu Wissen und kulturellem Erbe

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Als Reaktion auf privatwirtschaftliche Massendigitalisierungsinitiativen von Bibliotheksbeständen (wie z.B. Google Book Search) laufen seit einigen Jahren öffentlich finanzierte Projekte mit dem Ziel, die kulturellen Bestände öffentlicher Einrichtungen im Netz zugänglich zu machen. Gleichzeitig fehlt es an einer soliden rechtlichen Grundlage, ebendiese Einrichtungen dauerhaft und bestandserhaltend durch die Kommunen und das Land betreiben zu lassen.

Frage 7: Wie und mit welchem Ziel wollen sie die durch die verkürzte 15. Legislaturperiode nicht erfolgreich zu Ende geführten Initiativen zu einem Kulturförderungsgesetz bzw. zu einem Bibliotheksgesetz in Nordrhein-Westfalen wieder aufnehmen?
Bündnis 90/Die Grünen Wir GRÜNEN beabsichtigen nicht nur die Fortsetzung der rot-grünen Koalitionsregierung mit einer stabilen Mehrheit im Landtag NRW, sondern wir wollen auch das von uns gemeinsam mit dem Koalitionspartner SPD im Juli 2011 beantragte NRW-Kulturfördergesetz weiterbearbeiten und die begonnene intensive Diskussion über die Zukunft der Kulturförderung in NRW mit den AkteurInnen fortsetzen. Ziel ist eine Neustrukturierung der Kulturförderung durch das Land, um gezielter, gerechter und effizienter die vorhandenen Mittel zu verteilen und die Bedingungen, zu denen sie verteilt werden, verbindlicher zu definieren.
CDU Die CDU Nordrhein-Westfalen übersandte auf die Wahlprüfsteinfragen einen zusammenfassenden Antworttext, den wir keiner einzelnen Frage zuweisen konnten. Wir veröffentlichen diese Antwort darum vollständig am Ende dieser Seite.
FDP Die FDP NRW steht einem Kulturfördergesetz grundsätzlich positiv gegenüber. Insbesondere würde durch ein solch übergreifendes Gesetz verhindert, dass in Folge von vielen einzelnen Spartengesetzen und einhergehender evtl. Ungleichbehandlung von anderen Kulturbereichen auf gleichartige gesetzliche Regelungen gedrungen werden würde. Viele Einzelgesetze gingen zu Lasten des Bürokratieabbaus. Dies ist nicht im Sinne der FDP, die immer an der Verschlankung gesetzlicher Regelungen interessiert war und ist. Auch könnte ein solches Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in NRW uns grundsätzlich bei unserem Anliegen entgegen kommen, die Programme zur kulturellen Bildung zu einem Programm „Jedem Kind Kultur“ auszubauen. Im ursprünglichen Entwurf für ein Kulturfördergesetz, das dem Landtag vorgelegen hat, haben wir einige weitere Punkte entdeckt, die verbesserungswürdig erschienen. Den Weg hin zu einem Kulturfördergesetz würden wir nach der Landtagswahl gerne weiterverfolgen.
Die Linke Da DIE LINKE sich konstruktiv an der Entstehung des Kulturfördergesetzes eingebracht hat, werden wir unsere eigenen Vorschläge auch in die neue Debatte um ein Kulturfördergesetz einbringen. Wir wollen, dass keine kulturelle Sparte im Gesetz vergessen wird und ein Kulturfördergesetz entsteht, das die kulturelle Infrastruktur in den Kommunen auf Dauer sichert und Kulturschaffenden aus sämtlichen Bereichen ein Auskommen sichert. Wir wollen die kulturelle Förderung als Pflichtaufgabe der Kommunen definieren und gleichzeitig die Landeszuwendungen für den kommunalen Kulturbereich zahlenmäßig festschreiben. Mit der Bildung ländlicher und urbaner Kulturräume sowie der Etablierung entsprechender Gremien wäre sowohl eine örtliche Entscheidung über die Förderung kultureller Projekte als auch die Beteiligung der Menschen sowie der ansässigen Kulturschaffenden gewährleistet. Dies würde zu einer Demokratisierung der kulturpolitischen Entscheidungsprozesse beitragen.
Partei der Vernunft Die Partei der Vernunft fordert, dass sich der Staat auf seine Kernaufgaben beschränkt (das sind insbesondere die innere und äußere Sicherheit und die Gewährleistung des Rechtsstaats). Andere Aufgaben sollen mitsamt den zugehörigen Ministerien und Verwaltungsbürokratien entfallen. Dazu gehört auch die Abschaffung der Kulturpolitik von Bund und Ländern. Wichtigste Entscheidungsebene sollen dezentral und bürgernah die Gemeinden sein (kommunale Selbstverwaltung). Die Bürger in den Gemeinden können in eigener Autonomie und Verantwortung am besten entscheiden, ob und in welcher Weise sie die Kultur in ihrer Kommune gestalten und wie sie dies finanzieren. Dazu gehört auch die Freiheit der Kommunen selbst zu entscheiden, ob sie öffentliche Bibliotheken unterhalten oder private Bibliotheken fördern wollen. Die Partei der Vernunft sieht keine Erforderlichkeit für ein Kulturförderungsgesetz oder ein Bibliotheksgesetz. Die Partei der Vernunft setzt sich für weniger und für einfachere, aber nicht für mehr oder neue Gesetze ein.
Die PARTEI Wir werden sehen, ob wir diese Dinge zu Ende führen wollen. Auf jeden Fall werden wir mehr Detailinformationen brauchen.
Piratenpartei Die PIRATEN NRW betrachten gedruckte Bücher als eine wertvolle Kulturform. Literatur hilft uns, die Welt aus anderen als der eigenen Perspektive zu sehen, Sach- und Fachbücher sind unverzichtbar, wenn es darum geht, Wissen zu bewahren und zu verbreiten. Der freie Zugang zu Wissen und Informationen ist ein zentraler Bestandteil unserer Politik.Wir wollen die bestehenden Projekte zur Digitalisierung vorantreiben, die Zugänglichkeit verbessern und weitere Projekte initiieren.Die NRW-Piraten sehen das Land NRW in der Position, eine Vorreiterrolle zu übernehmen, wenn es um die freie Verfügbarkeit und Bereitstellung von öffentlich finanzierten und behördlichen Datensätzen geht. Um das zu ermöglichen, muss eine Infrastruktur geschaffen werden. Diese Infrastruktur, zu entwickelnde standardisierte Schnittstellen und dergleichen könnten dann auch unterstützend bei der Digitalisierung klassischer Bibliotheksbestände herangezogen werden.Wir wollen dabei Open-Access-Veröffentlichungen gezielt fördern, auch in finanzieller Hinsicht. Ziel soll es sein, dass jede Universität und Fachhochschule in NRW eine eigene, digitale Bibliothek für frei zugängliche Veröffentlichungen einrichtet, in der ihre Publikationen Platz finden. Um die Anwenderfreundlichkeit, die Akzeptanz sowie die Verwendungsmöglichkeiten der digitalen Bibliotheken zu garantieren, ist es ferner unerlässlich, einheitliche Softwareschnittstellen zu schaffen. Wir setzen uns dafür ein, dass das Land NRW die Weiterentwicklung von Software für digitale Bibliotheken als Forschungsprojekt ausschreibt und dieses möglichst universitätsnah umsetzt. Das Ergebnis des Forschungsprojekts muss unter einer freien Lizenz stehen.
SPD Die Auflösung eines Parlaments führt zwangsläufig zu einem erfolgsunabhängigen Ende aller parlamentarischer Initiativen – sog. Diskontinuität. Die NRWSPD betrachtet die vorbereitenden Arbeiten und Debatten als einen großen Erfolg, an dem wir nach den Wahlen unmittelbar anknüpfen wollen. Wir haben eine breite Unterstützung erfahren. Insbesondere sind wir als NRWSPD ausgesprochen positiv von der einhelligen Bereitschaft überrascht worden, über Regions- und Spartengrenzen hinweg gemeinsam an der Sicherung von Kunst und Kultur in Nordrhein-Westfalen zu arbeiten.

Kunst und Kultur befähigen gerade junge Menschen frei zu denken und sich selbst und ihre Umwelt kritisch zu reflektieren. Diese Fähigkeiten sind elementare Bausteine für die Entwicklung einer eigenständigen Persönlichkeit. Deshalb setzt sich die NRWSPD für mehr kulturelle Bildung ein, gerade auch um der kulturellen und sozialen Spaltung entgegenzuwirken. Kulturelle Bildungsangebote sollten pflichtige Aufgaben aller Bildungseinrichtungen und integraler Bestandteil aller Kulturinstitutionen sein. Denn Kunst und Kultur dürfen kein Luxus für wenige sein. Jeder Mensch hat ein Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Aus gutem Grund heißt es deshalb in der Landesverfassung für Nordrhein-Westfalen: „Kultur, Kunst und Wissenschaft sind durch Land und Gemeinden zu fördern.“1 Gemeinsam mit den Kommunen wollen wir also dieser objektiven Rechtsverpflichtung Rechnung tragen und ein Kulturfördergesetz verabschieden. Mit einem solchen Gesetz will die NRWSPD die Kulturpolitik als Gesellschaftspolitik stärken und ihren Stellenwert in der Gesellschaft unterstreichen. Wir wollen die Kulturförderung auf ein stabiles Fundament stellen, um eine nachhaltige, auf Bildung ausgerichtete Förderung des kulturellen Lebens in Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen. Gerade in Zeiten des gesellschaftlichen Wandels und des digitalen Umbruchs ist es uns ein Anliegen das kulturelle Leben in all seiner Vielfalt zu stärken um der Bedeutung von Kunst und Kultur in der Entwicklung der Gesellschaft und für jeden einzelnen Menschen gerecht zu werden. Das angestrebte Kulturfördergesetz soll dem Land ermöglichen, die Kommunen stärker bei kulturpolitischen Aufgaben zu unterstützen und selbst neue Akzente zu setzen. Einen besonderen Stellenwert soll die kulturelle Bildung in der Kulturförderung des Landes erhalten. Sie stellt eine Aufgabe dar, die in alle Bereiche der Kulturförderung hineinspielt. Die Förderung der kulturellen Bildung ist gerade für die Kinder- und Jugendarbeit von elementarer Bedeutung. Geförderte Kulturinstitutionen müssen also zukünftig in angemessenem Umfang ihre kulturellen Bildungsaufgaben wahrnehmen. Ein weiteres zentrales Element im Kulturfördergesetz ist der „Kulturförderplan“. Er soll konkrete Schwerpunkte und Ziele der Kulturförderung definieren und so mehr Planungssicherheit für die Träger kultureller Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen sicherstellen.

Tierschutzpartei Hier können die bereits vorhandenen Bestrebungen und Initiativen zu einer Gesetzesbildung genutzt werden.


Frage 8: Auf der Europäischen Aggregationsplattform für Digitalisate kultureller Einrichtungen “Europeana” sind Inhalte nordrhein-westfälischer Einrichtungen unterrepräsentiert. Welche Maßnahmen wird eine Landesregierung unter ihrer Beteiligung unternehmen, dass vom Land NRW geförderte Kultureinrichtungen sich verstärkt an Europeana und der Deutschen Digitalen Bibliothek beteiligen?
Bündnis 90/Die Grünen Wir GRÜNEN werden uns dafür einsetzen, auch aus unserem vielfältigen und kulturell hoch aktiven Bundesland heraus unsere Kultureinrichtungen dort stärker einzubringen und dafür auch entsprechend bei den Städten und Gemeinden, die den Löwenanteil unserer Kultureinrichtungen betreiben, dafür werben, sich dort mit entsprechenden Veröffentlichungen zu präsentieren. Allerdings ist solcher Mehraufwand immer auch mit Kosten verbunden und da alle öffentlichen Haushalte zur Sparsamkeit verpflichtet sind, muss man diesen Vorbehalt offen einräumen. Wir wollen zudem KünstlerInnen in NRW motivieren und unterstützen, dass ihre Werke in „Europeana“ oder der „Deutschen Digitalen Bibliothek“ vorkommen.
CDU Die CDU Nordrhein-Westfalen übersandte auf die Wahlprüfsteinfragen einen zusammenfassenden Antworttext, den wir keiner einzelnen Frage zuweisen konnten. Wir veröffentlichen diese Antwort darum vollständig am Ende dieser Seite.
FDP Die FDP Nordrhein-Westfalen überstandte auf die Wahlprüfsteinfragen einen zusammenfassenden Antworttext, den wir auf einzelne Fragen aufgeteilt haben.
Die Linke DIE LINKE wird Anreize und Unterstützungsmaßnahmen ergreifen, um Kultureinrichtungen zu ermöglichen, sich an der Europeana und der Deutschen Digitalen Bibliothek zu beteiligen. Denkbar wäre beispielsweise eine konkrete Fördersummenhöhe an die Auflage zu koppeln, sich an diesen Projekten zu beteiligen.
Die PARTEI 200€ für Facebook-Ads wäre uns das sicher wert.
Partei der Vernunft Die Partei der Vernunft will, dass alle staatlichen Subventionen zügig und gleichmäßig auf Null zurückgefahren werden. Die mit der Beschränkung der staatlichen Tätigkeit auf Kernaufgaben (insb. innere und äußere Sicherheit, Recht) verbundenen massiven Steuersenkungen geben den Bürgern die Möglichkeit, über einen wesentlich größeren Teil ihres Eigentums selbst zu entscheiden. Die Bürger können selbst bestimmen, ob und welche Kultureinrichtungen sie durch Eintrittsgelder oder Spenden unterstützen. Die Partei der Vernunft setzt sich zudem für möglichst wenig Zwang ein. Solange allerdings noch durch Subventionen Gelder der Bürger umverteilt werden, kann von den Nutznießern (Subventionsempfängern) verlangt werden, dass sie sich an solchen Initiativen wie der Europeana aktiv beteiligen. Die Erhöhung von Subventionen zu einem solchen Zweck ist aber ausgeschlossen.
Piratenpartei Piratige Kulturpolitik bedeutet vor allem Vernetzung - Vernetzung von Menschen, Ideen und Ressourcen. Dementsprechend stehen wir solchen Plattformen offen gegenüber und werden die Kontakte und wechselseitige Zusammenarbeit fördern. Gebührenfinanzierte Inhalte Grundversorgung in der digitalisierten Wissensgesellschaft meint mehr als nur die Bereitstellung eines fixen Programmschemas durch die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Es geht zunehmend auch darum, eine flexiblere und breitere Nachnutzung von gebührenfinanzierten Inhalten zu ermöglichen.
SPD Nordrhein-Westfalen verfügt in allen Sparten der Kultur und Kunst über herausragende Persönlichkeiten und Institutionen auf europäischem und internationalem Niveau. Diese Ausrichtung in der Spitze führt zu einer entsprechenden internationalen Vernetzung. Aber auch in der Breite sind Kunst und Kultur entscheidende Motoren für internationalen Austausch. Allein diejenigen, die direkt oder indirekt vom Land gefördert werden, engagieren sich ungeachtet tradierter und politischer Grenzen – sowohl digital als auch persönlich. Die Politik sollte in diesen Fragen die Freiheit von Kunst und Kultur achten und die Rolle einer Türöffnerin einnehmen. Vorgaben zu einer „repräsentativen“ Beteiligung an bestimmten Plattformen halten wir nicht unbedingt für zweckdienlich. Ungeachtet dessen ist sicherlich eine öffentliche Debatte über die digitale Zugänglichkeit geförderter Kunst und Kultur vonnöten, die einerseits die Interessen von Kulturschaffenden und andererseits auch das Interesse an den Erträgen der Kulturförderung thematisiert.
Tierschutzpartei Eine Förderung und Beteiligung der Beiträge der Kultureinrichtungen Nordrhein-Westfalens ist anzustreben.

Gebührenfinanzierte Inhalte

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Grundversorgung in der digitalisierten Wissensgesellschaft meint mehr als nur die Bereitstellung eines fixen Programmschemas durch die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Es geht zunehmend auch darum, eine flexiblere und breitere Nachnutzung von gebührenfinanzierten Inhalten zu ermöglichen.

Frage 9: Welche Maßnahmen halten Sie für geeignet, damit die durch den WDR erstellten und von den Bürgern des Landes NRW finanzierten Inhalte auch durch jedermann wieder über die einfache Konsumption hinaus verbreitet, bearbeitet und geremixt werden können?
Bündnis 90/Die Grünen Seit Jahren setzen wir GRÜNE uns dafür ein, dass auch dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk – hier in NRW dem WDR – die Plattform Internet als „dritte Säule“ offen steht und als solche weiterentwickelt. Noch aber stehen hier u.a. die restriktiven Regelungen des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages entgegen. Wir GRÜNEN streben eine Änderung in diesem Bereich an. Allerdings gelten bzgl. der Fragen der Verbreitung, der Bearbeitung oder des Remixes von Sendeinhalten via Online-Plattformen rechtliche Bedingungen, die sicherlich einer umfangreichen Überprüfung vorbehalten bleiben müssen. Die Rechte Dritter sind nicht automatisch durch die Gebührenfinanzierung abgegolten. Wir sprechen uns auch für die freie Zugänglichkeit der Inhalte des öffentlich- rechtlichen Rundfunks und ihre nichtkommerzielle Nutzung durch die Öffentlichkeit aus. Hierfür wollen wir gemeinsam mit allen Beteiligten prüfen, wie diese Inhalte unter freien Lizenzen zugänglich gemacht werden können.
CDU Die CDU Nordrhein-Westfalen übersandte auf die Wahlprüfsteinfragen einen zusammenfassenden Antworttext, den wir keiner einzelnen Frage zuweisen konnten. Wir veröffentlichen diese Antwort darum vollständig am Ende dieser Seite.
FDP Die FDP-Landtagsfraktion NRW spricht sich klar für den Erhalt des dualen Rundfunksystems und auch klar für den Erhalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist staatlich garantiert: Er erhält jährlich rund sieben Milliarden Euro an Gebühren zur Bereitstellung einer qualitativ hochwertigen und unabhängigen Information der Bürgerinnen und Bürger. Allerdings darf die Finanzierungsgarantie nicht wettbewerbsverzerrend gegen die privaten Rundfunkanbieter – denen man eine qualitativ hochwertige Informationsberichterstattung nicht absprechen möchte – wirken. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat klare Aufgaben- und Zielsetzungen: Er soll ohne Marktzwänge als qualitativ hochwertige, ausgewogene und unabhängige Informations-, Bildungs- und Unterhaltungseinrichtung frei von Einschaltquoten und Werbeeinnahmen agieren können.
Die Linke Auch hier ist zunächst eine Änderung des Urheberrechts auf Bundesebene erforderlich, die Verarbeitung, Bearbeitung und Mix vereinfacht bzw. erlaubt. Denkbar wäre diesbezüglich eine Bundesratsinitiative zu initiieren. Selbstverständlich wollen wir aber auch mit dem WDR darüber verhandeln, ob der Sender Beiträge unter einer Lizenz zur Verfügung stellen kann, damit die Verarbeitung, Bearbeitung und Remix vereinfacht werden.
Partei der Vernunft Die Partei der Vernunft setzt sich für die Abschaffung der Rundfunkgebühren oder sonstiger direkter oder indirekter Finanzierung des Rundfunks aus Zwangsabgaben/Steuergeldern ein. Solange die Bürger noch gezwungen werden, den Rundfunk zu finanzieren, sollen sie auch alle Früchte aus dessen Arbeit ungehindert und jederzeit nutzen können, wobei allerdings zu beachten ist, dass der Rundfunk nur diejenigen Nutzungsrechte an die Bürger weiterreichen kann, über die er selbst verfügt. Auf keinen Fall darf eine erweiterte Nutzungsrechteeinräumung zu Gebührenerhöhungen führen. Auch versteht es sich von selbst, dass das Recht der Konsumenten, urheberrechtliche Werke zu bearbeiten und zu nutzen, auf den privaten Bereich beschränkt bleiben muss, wenn die Urheber keine weitergehende Lizenz erteilt haben.
Die PARTEI Es wäre schon schön, wenn man die Inhalte länger als zwei Wochen abrufen und unter Berücksichtigung bestimmter Regeln für eigene Zwecke verwenden könnte. An mehr glauben wir in nächster Zeit nicht: Der WDR benachteiligt Die PARTEI und alle anderen „kleinen“ Parteien wo er nur kann. Nur die Piratenpartei wird behandelt, als sei sie bereits im Parlament. Hier erkennt man die Denkweise des von Landtagsabgeordneten kontrollierten WDR: Wer dem herrschenden Arrangement gefährlich werden kann wird beachtet, alle anderen nicht.
Piratenpartei Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollen ihre Inhalte unter freier Lizenz zur Verfügung stellen. Im Rahmen der von uns angestrebten Reform des Urheberrechts sollen auch die Erstellung von Remixes und Mashups erleichtert werden.
SPD Es ist ärgerlich, dass gebührenfinanzierte Inhalte nicht über die im Rundfunkstaatsvertrag festgelegten Fristen bzw. ohne das aufwendige Verfahren des Drei-Stufen-Tests hinaus zugänglich sind. Das ist der Kompromissformel geschuldet, die ausgelöst durch die Beschwerde der Verleger und kommerziellen Fernsehveranstaltern bei der EU-Kommission für den Staatsvertrag gefunden werden musste. Wir hätten für die öffentlich-rechtlichen, digitalen Inhalte eine Lösung bevorzugt, die den Interessen der Gebührenzahler näher gekommen wäre. Das gilt auch für die Depublikationspflichten, die vor allem die Bestandsangebote betreffen. Die Rundfunkanstalten mögen zwar die Gunst der Stunde genutzt haben, um ihre Angebote um manchen Ballast zu bereinigen. Vieles gern Gesehene ist dabei leider aus den zugänglichen Archiven verschwunden. Auch wenn wir Wunsch und Wirklichkeit heute nicht deckungsgleich abbilden können, werden wir, wenn die Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages zu den Telemedien überarbeitet werden, darauf drängen, dass die audiovisuellen Inhalte von WDR, ARD und ZDF noch besser zugänglich und damit auch länger zu sehen und zu hören sein werden als dies heute der Fall ist. Die Zeit arbeitet ohnehin für den Gebührenzahler. Verlage und private Fernsehveranstalter erkennen zunehmend, dass ihre Geschäftsmodelle weniger durch die öffentlich-rechtlichen Angebote als durch die internationalen, meist US-amerikanischen Konzerne leiden.
Tierschutzpartei Ein freier Zugang zu diesen Inhalten kann natürlich durch das Internet gegeben sein.


Frage 10: Werden Sie sich für die Abschaffung der Depublikationsverpflichtung von gebührenfinanzierten Inhalten durch die öffentlich-rechtlichen Sender einsetzen?
Bündnis 90/Die Grünen Ja, wir GRÜNE haben auch wegen dieser Regelung im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag seinerzeit gegen diesen Vertrag im Landtag NRW gestimmt und wir werden uns auch weiterhin für die Abschaffung dieser völlig unsinnigen und nicht nachvollziehbaren „Depublikationsverpflichtung“ einsetzen.
CDU Die CDU Nordrhein-Westfalen übersandte auf die Wahlprüfsteinfragen einen zusammenfassenden Antworttext, den wir keiner einzelnen Frage zuweisen konnten. Wir veröffentlichen diese Antwort darum vollständig am Ende dieser Seite.
FDP Die FDP Nordrhein-Westfalen überstandte auf die Wahlprüfsteinfragen einen zusammenfassenden Antworttext, den wir auf einzelne Fragen aufgeteilt haben.
Die Linke Wir setzen uns für die Abschaffung der Depublikationsverpflichtung ein. Denkbar wäre aus unserer Sicht auch, Rundfunkbeiträge zuvor unter eine CC-Lizenz (BY-ND oder BY-NC-ND) zu stellen, so dass diese jenseits der öffentlich-rechtlichen Mediatheken weiterverbreitet werden könnten. Die Antwort des WDR auf diesen Vorschlag (unterbreitet vom Blogger Peter Piksa) ist für uns nicht überzeugend. Für uns ist nicht einsichtig, weshalb mit öffentlichen Mitteln –von uns bezahlten Gebühren – erstellte Beiträge einer Depublikationspflicht unterliegen sollen und damit die Freiheit der Information und des Wissens eingeschränkt wird.
Partei der Vernunft Die Partei der Vernunft wird sich für die Abschaffung der Rundfunkgebühren einsetzen. Zudem ist die Partei der Vernunft gegen jeglichen angeblichen „Grundversorgungsauftrag“ öffentlich-rechtlicher Medien. Dies gilt insbesondere auch für das Internet, aus dem sich die mit Zwangsabgaben finanzierten und von politischen Parteien, Gewerkschaften und Kirchen dominierten und damit nicht unabhängigen und nicht objektiven Medien strikt heraushalten sollen. Eine „Depublikation“ von Inhalten ist immer dort sinnvoll und erforderlich, wo mit Inhalten gegen Eigentums-, Freiheits- und Persönlichkeitsrechte von Personen verstoßen wird und dieser Verstoß nicht mit der Meinungs- oder Pressefreiheit zu entschuldigen ist.
Die PARTEI Sicher! Warum sollten wir die Inhalte, die wir durch unsere Gebühren finanziert haben, nicht immer abrufen können?
Piratenpartei Die PIRATEN NRW fordern, dass Produktionen, die von der Allgemeinheit finanziert wurden, auch permanent der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck setzen sich die PIRATEN NRW für eine Rücknahme der im 12. RÄStV eingeführten Depublikation öffentlich-rechtlicher Medieninhalte im Internet ein.
SPD Siehe Antwort 9.
Tierschutzpartei Ja. Die Abschaffung der Depublikationsverpflichtung ist sinnvoll.

Staatliche Werke und offene Regierungsdaten

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Open Government Data beschreibt die lizenzpolitische Entscheidung, Rohdaten aus Politik und Verwaltung der Allgemeinheit zur freien Verfügung anzubieten. Auf Länderebene sehen wir für 2012 die Gelegenheit, vom „ob“ zum „wie“ umzusteigen und Open-Data-Portalen aufzubauen.

Frage 11: Welche lizenzrechtlichen Mindestvoraussetzungen im Hinblick auf freie Nachnutzbarkeit (siehe Open Government Principles (http://www.opengovdata.org/home/8principles) sollen ein künftiges NRW-Open Data Portal und alle seine darin enthaltenen Datensätze erfüllen?
Bündnis 90/Die Grünen In unserem Programm zur Landtagswahl bekennen wir uns zu den Prinzipien von Open Data. Um alle Daten und Informationen des Landes frei zugänglich zu machen, wollen wir ein zentrales Open Data Portal für NRW einrichten. Die genannten Open Government Principles (Bereitstellung von Rohdaten, Maschinenlesbarkeit, Vollständigkeit, zeitnahe Bereitstellung, Nichtdiskriminierung, Verwendung nichtproprietärer Formate, kostenlose Bereitstellung und Bereitstellung unter freier Lizenz) sind für uns Erfolgskriterien gelungener Open Data Strategien. Daher sollen sie leitende Kriterien und Maßgabe bei der Einrichtung eines nordrhein- westfälischen Open Data Portals sein.
CDU Die CDU Nordrhein-Westfalen übersandte auf die Wahlprüfsteinfragen einen zusammenfassenden Antworttext, den wir keiner einzelnen Frage zuweisen konnten. Wir veröffentlichen diese Antwort darum vollständig am Ende dieser Seite.
FDP Die Öffnung von Regierungen, Parlamenten, Ämtern und Behörden für Bevölkerung und Wirtschaft ist aus liberaler Sicht notwendige Bedingung für die moderne Bürgergesellschaft. Insbesondere fördert ein Mehr an Transparenz in politischen Prozessen die gesellschaftliche Akzeptanz der Entscheidungen. Insoweit gilt es, sich verstärkt auf die Schaffung der Rahmenbedingungen zu konzentrieren, in denen Behörden, Parlamente und Territorialorganisationen verstärkt ihre Arbeit digital kommunizieren können und auf diesem Wege auch neue Beteiligungswege zu erschließen und eine digitale Partizipationskultur zu prägen.

Wir wollen transparente Information mit Hilfe des Internets, wie im Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz) festgeschrieben, zügig weiter umzusetzen. Zudem wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern mehr Möglichkeiten schaffen, sich aktiv in die Gesetzgebungsprozesse einzubringen und so an der Meinungsbildung ihrer gewählten Vertreter mitwirken zu können. Wir Liberale sind davon überzeugt, dass Dialog Verständnis für das politische Handeln hervorbringt. Dialog setzt jedoch Transparenz voraus. Hierzu kann das Internet einen wesentlichen Beitrag leisten. Auch fordern wir die Stärkung von Open Data Konzepten. Daten, die von öffentlichen Stellen erhoben werden oder deren Erhebung durch öffentliche Mittel finanziert wird, sollten der Öffentlichkeit zugänglich sein. Ausnahmen sollen insoweit nur gelten, wenn geheim-, datenschutzrechtliche oder Geschäftsgeheimnisse berührende Gründe diesem Grundsatz entgegenstehen. Die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages beschäftigt sich eingehend auch mit der Weiterentwicklung und Definition offener Standards und Normen, Bedeutung von Open Source, freier Software und Interoperabilität. Die Ergebnisse dieser Enquete-Kommission werden wir in unsere Arbeit mit einbeziehen.

Die Linke Alle acht Prinzipien zusammen bilden die fundamentalen Grundlagen von Open Government. Sobald eines der Prinzipien nicht umgesetzt würde, handelte es sich aus unserer Sicht nicht wirklich um Open Government-Daten. Entsprechend sollte ein NRW-OpenData Portal nach den Open Government Principles eingerichtet werden, zu denen auch die Lizenzfreiheit der Datensätze zählt.
Partei der Vernunft Da sich die Partei der Vernunft dafür einsetzt, dass staatliche und Verwaltungstätigkeit auf ein absolutes Minimum reduziert werden, verringert sich auch die Menge an solchen Rohdaten. Zentralisierte Offene-Daten-Portale sind daher nicht erforderlich. Die wenigen verbleibenden Behörden sollen aber gemäß dem Grundsatz höchstmöglicher Transparenz hoheitlichen Handelns die von ihnen erhobenen Daten der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, wo dies nicht gegen Rechte Dritter, insbesondere den Datenschutz oder die persönliche Sicherheit, verstößt. Grundsätzlich soll die Nutzung solcher offener Daten keiner Beschränkung unterliegen.
Die PARTEI Dazu haben wir noch keine Position, aber wir werden das gerne mit Experten aus ihren Reihen besprechen!
Piratenpartei Die PIRATEN NRW befürworten die freie Verfügbarkeit und die freie Nutzung von öffentlichen und behördlichen Daten und möchten diese gezielt fördern. Hierbei sollen sämtliche für Open Data relevant erscheinenden Daten von Anfang an so angelegt werden, dass ihre Nutzung keine Rechtsverletzung zur Folge haben kann.Daher fordern die PIRATEN NRW, dass alle behördlich erstellten oder durch öffentliche Mittel zur Verfügung gestellten Daten und Datenbestände (beispielsweise Kartenmaterial, Geodaten oder Statistiken) unter eine freie Lizenz gestellt werden müssen.
SPD Die Erstellung eines nordrhein-westfälischen Open-Government-Angebotes ist durch die SPD-geführte Landesregierung bereits angestoßen worden.

Für moderne demokratische Mitbestimmung als auch zur Bereicherung der demokratischen Kultur will die NRWSPD wie in ihrem Programm dargelegt alles dafür tun, dem gewachsenen Anspruch an politischer Beteiligung auch in reale Beteiligungsformen umzusetzen, ohne dabei die Eigeninteressen von wenigen über das Gemeinwohl zu stellen. Die Ideen von Open Data und Open Government sollen weiter ausgebaut und Informationen aktuell, umfassend und barrierefrei bereitgestellt werden, um Transparenz und Teilhabe in NRW zu stärken. Die bisherigen Aktivitäten in dem Bereich sollen gebündelt und auf einem Portal in zentraler Verantwortung zusammengeführt und weiterentwickelt werden.1 Ein solches Angebot im Bereich Open Data kann aber erfahrungsgemäß auf Grund weitreichender organisatorischer, technischer und rechtlicher Implikationen nur aus einem sukzessiven Umsetzungsprozess heraus erfolgreich angelegt werden. Dies bedeutet, dass das künftige Open Data Angebot kaum sofort und umfassend alle gängigen Open Data Kriterien erfüllen kann. Das Ziel sollte grundsätzlich darin bestehen, schon zu Anfang so viel Daten wie möglich möglichst kriteriengerecht sowie insbesondere unter Nutzung eines Modells aus den Creative Commons-Lizenzen anzubieten. Für uns ist noch wichtig: Der Steuerzahler hat die staatlich erhobenen Daten finanziert. Daher wollen wir keine neuen Gebühren für Daten, die im Zuge einer Open Data-Initiative in NRW frei zugänglich sein werden.

Tierschutzpartei Als Mindestvoraussetzung zur Lizensierung muss die Unverletzlichkeit der Grundrechte als selbstverständlich angesehen werden.


Frage 12: Werden Sie eine Lizenzierung von Luftbildern aus der Landesvermessung unter Creative Commons cc-by, cc-by-sa oder cc0 veranlassen?
Bündnis 90/Die Grünen Die vollständige Verankerung des Open Data Paradigmas schließt die Verwendung freier Lizenzen in den unterschiedlichen Feldern der Landesverwaltung selbstverständlich ein. Die genannten Creative Commons Lizenzen bieten hierfür gute Möglichkeiten. Welche freie Lizenz den spezifischen Datensätzen letztlich am ehesten angemessen ist, wird der Entwicklungsprozess der Open Data Strategie der Landesregierung zeigen.
CDU Die CDU Nordrhein-Westfalen übersandte auf die Wahlprüfsteinfragen einen zusammenfassenden Antworttext, den wir keiner einzelnen Frage zuweisen konnten. Wir veröffentlichen diese Antwort darum vollständig am Ende dieser Seite.
FDP Die FDP Nordrhein-Westfalen überstandte auf die Wahlprüfsteinfragen einen zusammenfassenden Antworttext, den wir auf einzelne Fragen aufgeteilt haben.
Die Linke Auch im Falle von Luftbilddaten tritt DIE LINKE für eine Umsetzung der Open Government-Grundlagen ein. Eine Lizenzierung nach Creative Commons erfüllte die Bedingung, dass Daten frei von Copyright-Einschränkungen sind. Da es sich bei Luftbilddaten aus der Landvermessung ebenfalls um Sammlungen von mit öffentlichen Geldern erstellten Informationen handelt, ist nicht einsehbar, weshalb diese Daten – unter Bewahrung ggf. vorhandener Persönlichkeitsrechte – nicht öffentlich zugänglich und verarbeitbar sein sollen.
Partei der Vernunft Luftbilder, die mit öffentlichen Geldern erstellt worden sind, sollen grundsätzlich allen Bürgern und steuerzahlenden Unternehmen zur freien Verfügung gestellt werden. Allerdings dürfen die zur Verfügung gestellten Luftbilder nur eine solche Auflösung haben, dass der Eingriff in Persönlichkeitsrechte, Eigentumsrechte und Sicherheitsinteressen für die Betroffenen hinnehmbar ist.
Die PARTEI Was spräche dagegen?
Piratenpartei Die PIRATEN NRW fordern, dass alle behördlich erstellten oder durch öffentliche Mittel zur Verfügung gestellten Daten und Datenbestände (beispielsweise Kartenmaterial, Geodaten und Statistiken) unter eine freie Lizenz gestellt werden müssen. Offene Innovationskultur „Open Innovation“ meint beteiligungsorientierte Prozesse in Wirtschaft oder öffentlicher Verwaltung, um neue Strukturen und Abläufe zu schaffen. Dem liegt die zentrale Erkenntnis zugrunde, dass Innovationen nur dann eine nachhaltige Akzeptanz erfahren, wenn sie auch gemeinsam mit den jeweils Betroffenen bzw. Stakeholdern entwickelt werden
SPD Da es noch kein Open Data Landesportal gibt, kann diese Frage zurzeit noch nicht beantwortet werden. Wir werden diesen Punkt sicherlich in der Diskussion berücksichtigen.
Tierschutzpartei Eine Lizensierung unter Creative Commons von Luftbildern aus der Landvermessung kann durchaus unterstützt werden.

Offene Innovationskultur

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„Open Innovation“ meint beteiligungsorientierte Prozesse in Wirtschaft oder öffentlicher Verwaltung, um neue Strukturen und Abläufe zu schaffen. Dem liegt die zentrale Erkenntnis zugrunde, dass Innovationen nur dann eine nachhaltige Akzeptanz erfahren, wenn sie auch gemeinsam mit den jeweils Betroffenen bzw. Stakeholdern entwickelt werden.

Frage 13: Innovationstreiber bei der Verwendung von Daten und Werken der öffentlichen Verwaltung kommen sowohl aus dem Bereich nichtkommerzieller Projekte wie auch aus einem hochdynamischen gewerblichen Umfeld der Kreativwirtschaft. Welche Maßnahmen planen Sie, beide Arten von Marktteilnehmern zu unterstützen und die Vermehrung gesellschaftlichen Wohlstands zu fördern?
Bündnis 90/Die Grünen Die Bereitstellung offener Daten bietet auch aus GRÜNER Sicht die Chance, innovative Potenziale freizusetzen. Die wirtschaftliche Nutzung öffentlicher Daten schließen wir bewusst nicht aus, sondern forcieren sie vielmehr. Die Daten müssen allerdings weiterhin offen und frei zugänglich bleiben. Eine Gewährung von Exklusivrechten für öffentliche Datenbestände lehnen wir klar ab.

Ein klassisches Instrument zur Förderung von Innovation im Bereich offener Daten sind Wettbewerbe zur Erstellung von Anwendungen auf der Basis öffentlicher Daten. Solche Wettbewerbe waren bereits im Rot- GRÜNEN Koalitionsvertrag für die 15. Wahlperiode festgeschrieben und konnten wegen der Auflösung des Landtags nicht mehr realisiert werden. In der 16. Legislaturperiode werden wir daher erneut die Initiative für die Durchführung derartiger Wettbewerbe ergreifen.

CDU Die CDU Nordrhein-Westfalen übersandte auf die Wahlprüfsteinfragen einen zusammenfassenden Antworttext, den wir keiner einzelnen Frage zuweisen konnten. Wir veröffentlichen diese Antwort darum vollständig am Ende dieser Seite.
FDP Die FDP Nordrhein-Westfalen überstandte auf die Wahlprüfsteinfragen einen zusammenfassenden Antworttext, den wir auf einzelne Fragen aufgeteilt haben.
Die Linke Die Verwaltung muss sich perspektivisch auf die Bereitstellung offener Daten und offener Standards umstellen. Durch diese Umstellung kann im Rahmen von Ausschreibungen eine Förderung der Kreativwirtschaft entstehen.
Partei der Vernunft Die Partei der Vernunft fordert die Abschaffung aller staatlicher direkter wie indirekter Subventionen. Insofern kommt eine gezielte Unterstützung der genannten Marktteilnehmer nicht in Frage. Radikale Reduzierung staatlicher Aufgaben und Ausgaben und damit erhebliche Steuersenkungen, gepaart mit möglichst umfangreicher Abschaffung staatlicher Vorschriften ist mittel- und langfristig die beste Unterstützung für diese Marktteilnehmer und für Kreativität und Dynamik in allen Bereichen. Freie Märkte und freie Bürger sind zudem die erwiesenermaßen beste Grundlage für die Vermehrung gesellschaftlichen Wohlstands.
Piratenpartei Über die Nutzung der Open Data-Plattformen hinaus sollen freie Lizenzen dafür sorgen, dass die Innovationen, die entstehen, wiederum den Bürgern zugute kommen.
SPD Die SPD-geführte Landesregierung hat im Sinne einer angemessenen und zukunftsgerichteten Wirtschaftspolitik Leitmärkte definiert und fördert die Erschließung von Leitmärkten und die Vernetzung durch die Unterstützung von Clustern. Informations- und Telekommunikationswirtschaft ist als Leitmarkt identifiziert. Die NRWSPD setzt sich dafür ein, die Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft zu stärken. Creative.NRW ist im Auftrag des NRW-Wirtschaftsministeriums als Vermittler, Sprachrohr und Interessenvertreter der Kultur- und Kreativwirtschaft aktiv.
Tierschutzpartei Hier liegen keine konkreten Planungen zu möglichen Maßnahmen vor.


Frage 14: Wird das Fördercluster Creative.NRW einen zusätzlichen Schwerpunkt zu sich entwickelnden Wertschöpfungsketten um Open Government Data erhalten?
Bündnis 90/Die Grünen Die Landesregierung hat im vergangenen Winter eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe zur Entwicklung einer Open Government Strategie „Open.NRW“ eingerichtet. Als Ziel wurde dabei formuliert, im Laufe des Jahres 2012 den Strategieprozess abzuschließen. Es erscheint sinnvoll, Fragen der institutionellen Anbindung einzelner Schwerpunkte einer solchen Strategie – die Förderung wirtschaftlicher Potenziale im Rahmen von Open Government Data gehört sicherlich dazu – im Gesamtprozess zu betrachten. Die Möglichkeiten und Chancen die darin stecken, auch durch das Fördercluster Creative.NRW, erkennen wir klar an.
CDU Die CDU Nordrhein-Westfalen übersandte auf die Wahlprüfsteinfragen einen zusammenfassenden Antworttext, den wir keiner einzelnen Frage zuweisen konnten. Wir veröffentlichen diese Antwort darum vollständig am Ende dieser Seite.
FDP Die FDP Nordrhein-Westfalen überstandte auf die Wahlprüfsteinfragen einen zusammenfassenden Antworttext, den wir auf einzelne Fragen aufgeteilt haben.
Die Linke Diesen Vorschlag halten wir für unterstützenswert.
Partei der Vernunft Die Frage ist unverständlich. Die Partei der Vernunft setzt sich dafür ein, dass sich Staat und Verwaltung verständlich ausdrücken und für die Bezeichnung öffentlicher Einrichtungen und Tätigkeiten die deutsche Sprache verwendet wird.
Die PARTEI Selbstverständlich!
Piratenpartei Zum Fördercluster Creative.NRW haben die PIRATEN NRW keine Position. Ob es sinnvoll ist, dort einen solchen Schwerpunkt zu platzieren, wäre zu prüfen.
SPD Dass sich das Fördercluster Creative.NRW mit den wirtschaftspolitischen Auswirkungen von Open Government und Open Innovation Prozessen beschäftigt, ist bereits der Fall.

Eine Weiterentwicklung des Clustermanagements ist in unseren Augen ohnehin unerlässlich und darf die Augen vor Zukunftsthemen nicht verschließen. Denn Innovationen aus der Kreativwirtschaft umfassen nicht nur Produkte, sondern auch Prozesse, Modelle und Strukturen.

Tierschutzpartei Es liegt keine Entscheidung zur Erweiterung um einen zusätzlichen Schwerpunkt vor.

Netzsperren

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Über ein Jahrzehnt wurde in Nordrhein-Westfalen und später auch in ganz Deutschland über das Instrument von Internetsperren gegen illegale oder unerwünschte Inhalte gestritten. Diese Diskussion endete letztlich über Bundesebene mit der Außerkraftsetzung und späteren Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes. Seitdem herrscht ein weitgehender Konsens über die Gefährlichkeit und Unsinnigkeit von Netzsperren.

Frage 15: Wird eine Landesregierung unter Ihrer Beteiligung Gesetzesvorhaben im Land oder im Bundesrat unterstützen, die Ermächtigungsgrundlagen für Netzsperren beinhalten (z.B. bei Glücksspiel, Persönlichkeitsrechten, rechtsextremistischen Inhalten)?
Bündnis 90/Die Grünen Nein. Bei illegalen Inhalten gilt für uns der Grundsatz „Löschen statt Sperren“.

Als GRÜNE haben wir uns im vergangenen Jahr insbesondere für die Streichung der Möglichkeit von Sperrverfügungen aus dem Glücksspiel-Staatsvertrag eingesetzt. Die letztlich durch die MinisterpräsidentInnen unterzeichnete und nun zur Ratifizierung in den Landtagen anstehende Fassung des Staatsvertrags sieht keine Sperren mehr vor.

CDU Die CDU Nordrhein-Westfalen übersandte auf die Wahlprüfsteinfragen einen zusammenfassenden Antworttext, den wir keiner einzelnen Frage zuweisen konnten. Wir veröffentlichen diese Antwort darum vollständig am Ende dieser Seite.
FDP Die FDP NRW spricht sich klar gegen Netzsperren jedweder Art aus. Dies hat auch die FDP im Bund eindeutig demonstriert, als sie im vergangenen Jahr in Bezug auf kinderpornographische Internetinhalte den Grundsatz „Löschen statt Sperren“ im Bundestag durchbringen konnte. Auch in anderen Bereichen ist die Einführung von Netzsperren oder Zugangssperren mit der FDP nicht zu machen.
Die Linke DIE LINKE lehnt Netzsperren sowie das Durchleuchten und Filtern von Inhalten ab. So steht es auch in unserem Parteiprogramm.
Partei der Vernunft Der Staat hat sich aus dem Internet herauszuhalten. Die Partei der Vernunft lehnt Einmischung, Bevormundung, Netzsperren und ähnliche Maßnahmen wie auch jegliche Form von Zensur und Internetüberwachung strikt ab. Der Staat soll hingegen sicherstellen, dass in ihren Rechten Verletzte die Möglichkeit haben, ihre Rechte insbesondere auf zivilrechtlichem Wege geltend zu machen.
Die PARTEI Wir sind für ein freies Internet. Netzsperren sind mit uns nicht zu machen!
Piratenpartei Auf keinen Fall. International haben sich Piraten in der Vergangenheit gegen Netzsperren eingesetzt und werden dies weiterhin tun.Jegliche Netzsperren lehnen wir ab. Dies ist eine der Kernpositionen der PIRATEN. Ein gesellschaftliches Problem, wie der von Ihnen erwähnte Rechtsextremismus, lässt sich nach Meinung der Piraten NRW nicht mit einer Netzsperre oder auch sonst mit keiner technischen Lösung beheben. Sinnvoll angelegte Bildungsangebote und Aufklärungsprojekte wäre hier unserer Meinung nach der bessere Ansatz.
SPD Die NRWSPD spricht sich klar für den Grundsatz „Löschen statt Sperren“ aus. Die Politik hat in dieser Hinsicht gelernt, so wurde beispielsweise auch in der aktuellen Novelle des Glückspielstaatsvertrages auf Netzsperren verzichtet. Wir nehmen jedoch den Jugendschutz sehr ernst und benötigen daher ein funktionales System. Aber auch da werden neue Sperrverfügungen kein Mittel sein.
Tierschutzpartei Gewisse Netzsperren, insbesondere bei rechtsextremistischen Inhalten finden Unterstützung seitens unserer Partei.


Frage 16: Welche Schritte wird eine Landesregierung in NRW unter Ihrer Beteiligung unternehmen, um die einzigen in Deutschland noch bestehenden Sperrverfügungen (der Bezirksregierung Düsseldorf von 2002) zu beenden?
Bündnis 90/Die Grünen Wir lehnen die Sperrung von Internetseiten ab, daher hoffen wir auch auf ein Ende der Sperrverfügungen. Wir werden hier die weitere Entwicklung begleiten und versuchen unserem Ziel näher zu kommen.
CDU Die CDU Nordrhein-Westfalen übersandte auf die Wahlprüfsteinfragen einen zusammenfassenden Antworttext, den wir keiner einzelnen Frage zuweisen konnten. Wir veröffentlichen diese Antwort darum vollständig am Ende dieser Seite.
FDP Die FDP Nordrhein-Westfalen überstandte auf die Wahlprüfsteinfragen einen zusammenfassenden Antworttext, den wir auf einzelne Fragen aufgeteilt haben.
Die Linke Bei den Bezirksregierungen handelt es sich um Landesmittelbehörden, deren oberste Instanz die Landesregierung bildet. Im Rahmen der Fachaufsicht würde eine Landesregierung unter Mitwirkung der LINKEN die Sperrverfügung aufheben. Eine solche Sperrverfügung fällt nicht unter eine zweckmäßige Wahrnehmung der Aufgaben einer Bezirksregierung.
Partei der Vernunft Die Partei der Vernunft wird darauf hinwirken, dass bestehende Netzsperren aufgehoben werden.
Die PARTEI Wir werden die notwendigen Schritte veranlassen, um diese beschämenden Entscheidungen rückgängig zu machen. Die Düsseldorfer Internetpolitik soll so schön und lebenswert sein wie die Stadt selbst.
Piratenpartei Die Sperrverfügungen sind aufzuheben, da sie den Transporteur der Daten haftbar machen. Illegale Inhalte müssen an der Quelle bekämpft und gelöscht werden. Den Aufbau einer wie auch immer gearteten Zensurinfrastruktur lehnen wir ausnahmslos ab.
SPD Die Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf wurden durch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf Ende 2011 aufgehoben. Unter Verweis auf die Antwort zur Frage 15 ist für die NRWSPD klar, dass auch bestehende Regelungen auf den Prüfstand müssen.
Tierschutzpartei Eine Entscheidung zur Beendigung von Sperrverfügungen ist seitens des Landesverbandes NRW der Tierschutzpartei nicht getroffen und zur Zeit nicht geplant.

Netzpolitik im Land

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Mit der Einsetzung der Enquête-Kommission “Internet und Digitale Gesellschaft” schuf der Bundestag ein Forum, um z.B. Fragen des Breitbandausbaus, des Datenschutzes oder der Medienkompetenz zu diskutieren. Auch auf landespolitischer Ebene erscheint eine Bündelung der Kompetenzen zu Folgewirkungen der Digitalisierung dringend erforderlich.

Frage 17: Welche konkreten netzpolitischen Projekte wird eine Landesregierung unter Ihrer Beteiligung in der kommenden Legislaturperiode angehen, welche Erfolgskriterien setzen Sie dabei an und welchen Beteiligungsprozess der Durchführung stellen Sie sich vor?
Bündnis 90/Die Grünen Wir haben in unserem netzpolitischen Programm einen besonderen Schwerpunkt auf Open Government und Open Data gelegt, aber auch auf Open Educational Ressources. Hierbei geht es einerseits um die Entwicklung einer Gesamtstrategie, andererseits aber auch um konkrete Veränderungen, z.B. die Weiterentwicklung des heutigen Informationsfreiheitsgesetzes zu einem Transparenzgesetz, was statt einer Hol-Schuld der BürgerInnen, eine Bring-Schuld der öffentlichen Verwaltung beinhaltet. Gerade die strategischen Fragen sollten aus unserer Sicht von einem breiten Beteiligungsprozess flankiert werden. Hierbei kann auf die Erfahrungen der Online-Konsultationen der Landesregierung zum Medienpass, zum Jugendmedienschutz und zur Eine-Welt-Strategie zurückgegriffen werden.

Einen weiteren programmatischen Schwerpunkt bildet unser Einsatz für mehr Teilhabe an der Digitalisierung. Dies betrifft zum einen die technische Dimension mit der Sicherung der Netzneutralität und der zeitnahen Realisierung einer flächendeckenden Breitbandversorgung, durch die Verankerung als Universaldienst, zum anderen aber auch die Frage sozialer Teilhabe. Wir wollen die Vorteile der Digitalisierung für alle Bevölkerungsgruppen nutzbar machen, unabhängig von Generation, sozialem Hintergrund oder Bildungshintergrund.

CDU Die CDU Nordrhein-Westfalen übersandte auf die Wahlprüfsteinfragen einen zusammenfassenden Antworttext, den wir keiner einzelnen Frage zuweisen konnten. Wir veröffentlichen diese Antwort darum vollständig am Ende dieser Seite.
FDP Die FDP Nordrhein-Westfalen überstandte auf die Wahlprüfsteinfragen einen zusammenfassenden Antworttext, den wir auf einzelne Fragen aufgeteilt haben.
Die Linke DIE LINKE wird eine Bundesratsinitiative starten, mit der erreicht werden soll, dass internetfähige Hardware für Transferleistungsempfangende erstattungsfähig ist. Wir werden Initiativen für einen Breitband-Universaldienst in NRW starten und Projekte wie Schultrojaner und Netzsperren ablehnen. Wir können uns vorstellen, die diesbezüglichen Initiativen nicht nur im Rahmen von öffentlichen Anhörungen und Fachgesprächen vorzubereiten, sondern auch über eine Online-Plattform gemeinsam mit Interessierten zu erarbeiten.
Partei der Vernunft Die Partei der Vernunft wird keine – somit auch keine netzpolitischen – Projekte angehen, die zu einer Ausweitung staatlicher oder administrativer Tätigkeit oder zu neuen Staatsausgaben führen. Am gesellschaftlichen Dialog wird sich die Partei der Vernunft konstruktiv beteiligen und die interessierten Gruppen und Personen ermuntern, ebenfalls daran teilzunehmen.
Die PARTEI Erfolg ist wichtig und Erfolgskriterien sind wichtig für den Erfolg. Daran besteht kein Zweifel innerhalb der PARTEI. Das gilt auch für die Netzpolitik. Leider konzentriert sich die EU auf die industrielle Fischerei und verliert die traditionelle, nachhaltige Netzfischerei aus den Augen. Die Fischbestände sind gefährdet. Darum ist es wichtig, auf die Beteiligung der lokalen Fischer an einer dezentralen und maßvollen Fischerei im Einklang mit dem Meer zu setzen.
Piratenpartei Wir werden Open Access vorantreiben und insbesondere den Landeshaushalt in maschinenlesbarer Form zur Verwendung in beliebiger Software zur Verfügung stellen. In allen öffentlichen Einrichtungen sind flächendeckend freie Internetzugänge per WLAN anzubieten. Das verbessert nicht nur die Informationsmöglichkeit im öffentlichen Bereich, sondern leistet auch einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von NRW als Bildungs-, Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort. Zugleich wollen wir die Bilanzen der Gemeinden in maschinenlesbarer Form mit allen Anhängen und Sonderposten den Bürgern zu Einsicht zur Verfügung stellen.
SPD Netzpolitik ist eines der Wachstumsfelder in der Politik. Auch bisher waren wir nicht untätig. Wir haben uns für eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität eingesetzt und bekräftigen dies im Wahlprogramm der NRWSPD. Netzpolitik ist jedoch auch komplex. Ein Beispiel: Der freie Zugang zu Information und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind essenzielle Grundprinzipien, die nicht verletzt werden dürfen. Es gilt aber auch: Die Arbeit von Kulturschaffenden und Kreativen muss angemessen und gerecht entlohnt werden. Eine Kostenloskultur im Internet ist jedenfalls kein Grundprinzip, auf dem ein unabhängiger Zugang zu Informationen und ein qualitativ hochwertiger Journalismus dauerhaft aufbauen können. Dies wäre nicht nur demokratiepraktisch zweifelhaft, sondern schadete überdies dem Wirtschafts- und Kreativstandort NRW. Auch müssen wir die bestehenden Politik- und Verwaltungsstrukturen stärker an die digitalen Herausforderungen anpassen. Hier besteht organisatorischer Handlungsbedarf – auch und besonders, was die Online-Beteiligungen angeht. Wir wollen dazu eine zentrale Plattform, auf der alle NRW-Beteiligungsprojekte zusammengeführt werden. Wir wollen, dass im Netz ersichtlich ist, welchen Umsetzungsstand einzelne Projekte der Landesregierung erreicht haben. Da gibt es viel zu tun, viel offen zu legen, viel umzustrukturieren.
Tierschutzpartei Für den Landesverband NRW der Tierschutzpartei ist einer der politischen Schwerpunkte und Projekte die Realisierung der kostenfreien Bildung für Alle. Dies beinhaltet den freien Zugriff auf entsprechende Bildungsinhalte des Internets als Erfolgskriterium.


Frage 18: Werden Sie – wie in Berlin – die Netzpolitik zu einem eigenständigen Politikfeld mit entsprechenden Kompetenzen innerhalb der Landesregierung aufwerten?
Bündnis 90/Die Grünen Wir sehen die Notwendigkeit, die Fragen des digitalen Wandels unserer Gesellschaft politisch auf allen Ebenen zu begleiten und zu gestalten. Wir sehen im digitalen Wandel einen der wesentlichen Veränderungsprozesse unserer Zeit und der Zukunft und damit als ein zentrales Querschnittsthema für unsere politische Arbeit. Das dies sich auch in der Landesregierung wiederfinden sollte, sowohl zur besseren Vernetzung und Koordination, ist offensichtlich, wobei es unterschiedliche Ansätze gibt um dieses Ziel zu erreichen.
CDU Die CDU Nordrhein-Westfalen übersandte auf die Wahlprüfsteinfragen einen zusammenfassenden Antworttext, den wir keiner einzelnen Frage zuweisen konnten. Wir veröffentlichen diese Antwort darum vollständig am Ende dieser Seite.
FDP Die FDP Nordrhein-Westfalen überstandte auf die Wahlprüfsteinfragen einen zusammenfassenden Antworttext, den wir auf einzelne Fragen aufgeteilt haben.
Die Linke Wir würden uns einer solchen Entscheidung nicht verweigern. Tatsächlich finden wir aber, dass über den Weg der Aufwertung noch einmal genauer nachgedacht werden sollte. Denn in unserem Verständnis ist Netzpolitik Gesellschaftspolitik und muss sich in allen Bereichen wiederfinden. Ob dies durch die Fokussierung auf eine Stabsstelle wie in Berlin oder durch andere Mittel und Möglichkeiten erreichbar ist, darüber müsste debattiert werden.
Partei der Vernunft Die Partei der Vernunft zielt darauf ab, dass sich der Staat auf seine Kernaufgaben beschränkt. In NRW sind dies vor allem die innere Sicherheit und die Justiz. Aus anderen Bereichen soll sich der Staat zügig zurückziehen. Die Partei der Vernunft wird sich der Schaffung jeglicher neuer Politikfelder, auf denen sich dann wieder bevormundungssüchtige Politiker und Bürokraten steuergeldverzehrend oder schuldentreibend austoben können, entgegenstellen.
Die PARTEI Ja.
Piratenpartei Netzpolitik als solches kann nur ein Werkzeug sein, um verschiedene andere Politikfelder weiterzuentwickeln, zum Beispiel Bürgerbeteiligung, Bildung oder Verbraucherschutz. Dementsprechend kann es eigentlich kein eigenständiges Politikfeld sein. Es ist mit vielen Themen verbunden und die PIRATEN werden die Netzpolitik in allen diesen Politikfeldern aufwerten. Ob man dieses Thema innerhalb einer Landesregierung separat oder als Querschnittspolitik aufstellt, ist noch zu klären.
SPD Siehe Antwort 17
Tierschutzpartei Da es sich hier nicht um ein politisches Kernthema unseres Landesverbandes handelt, kann zur Zeit hier keine Angabe gemacht werden.


Antwortschreiben der CDU
Wahlprüfsteine Wikimedia

Das Freiheitsverständnis der CDU Deutschlands unterscheidet sich im digitalen Raum nicht von der analogen Welt. Die Freiheit, wie wir sie verstehen, ist ein hohes und schützenswertes Gut. Sie ist aber beschränkt durch die Anerkennung der Freiheit und Rechte Anderer, sowie durch die Grundwerte der Gemeinschaft. Zu diesen Grundwerten zählt auch die Sicherheit, die häufig einen Gegensatz zur Freiheit bildet. Hier ist stets eine Abwägung im Einzelfall erforderlich.

Das ist nur verlässlich möglich, wenn die staatliche Gemeinschaft Regeln setzt, die den äußeren Rahmen für die Ausübung von Freiheit sichern. Dieser Rahmen besteht für alle Bürger und Institutionen. An ihn haben sich auch die wirtschaftlich, gesellschaftlich oder finanziell Stärkeren zu halten. Dies durchzusetzen, ist eine Kernaufgabe des Staates in der analogen Welt und im digitalen Raum. Die Grundsätze der Meinungsfreiheit müssen ebenso wie die Regeln des Kinder-, Jugend- und Verbraucherschutzes auf die Besonderheiten des Netzes übertragen und dort ebenso durchgesetzt werden wie in der realen Welt. Die Nutzung des Internets hat sich in einer Sphäre wissenschaftlicher und technischer Kreativität entwickelt, die zunächst Freiräume schuf und austestete. Ein solches Vorgehen,das teilweise und wohl auch zwangsläufig mit einer gewissen Regelvergessenheit einhergeht, ist charakteristisch für kreative und innovative Prozesse. In dem Maße jedoch, indem das Netz mehr und mehr zum Lebensraum aller wird, endet die Experimentierphase.

Die Nutzer der Innovationen müssen dann die allgemein, d.h. für alle geltenden Regeln der Rechts- und Werteordnung auch für sich gelten lassen. Wenn das Verhalten Einzelner im Internet die körperliche Unversehrtheit oder die Würde anderer angreift, muss der Staat ebenso einschreiten wie bei vergleichbaren Verstößen offline. Da die Netztechnologie neuartige Schauplätze schafft und neue Fragen aufwirft, fällt daher der staatlich verfassten Gemeinschaft die Aufgabe zu, die freiheitsichernden Regeln auf den virtuellen Raum zu übertragen.

Die CDU bekennt sich zu einer Netzpolitik mit Augenmaß, die durch gezielte Aufklärung einen eigenverantwortlichen Umgang mit dem Medium ermöglicht und einen Ausgleich der vielseitigen und gelegentlich kollidierenden Interessenslagen schafft. Es ist unserer Auffassung nach für den gesellschaftlichen Frieden entscheidend, dass die Freiheit im Internet und die Bedürfnisse der Sicherheit in eine für alle Beteiligten angemessene Balance gebracht werden.

Ihre Fragen betreffen zum überwiegenden Teil das Urheberrecht. Dazu nehmen wir wie folgt Stellung:

Das Prinzip der Sozialen Marktwirtschaft soll auch im Internet gelten. Deswegen lehnen wir die Einführung weiterer Gebühren-Modelle wie eine pauschale Vergütung von Urhebern durch eine so genannte Kulturflatrate oder eine Kulturwertmarke ab.

Die CDU setzt sich auch dafür ein, das Bewusstsein für den Wert von Kreativität und geistigem Eigentum in der digitalen Gesellschaft zu stärken und gleichzeitig den rechtlichen Rahmen für attraktive Angebote urheberrechtlich geschützter Inhalte stetig fortzuentwickeln.

Die CDU tritt für eine Reform des Urheberrechts ein, bei der ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen von Werknutzern und Urhebern hergestellt werden muss. Unangemessene Benachteiligungen von Werknutzern müssen hierbei auf den Prüfstand.

Die Rechtsdurchsetzung bei Urheberrechtsverstößen muss verhältnismäßig sein.Internetsperren sind dafür kein geeignetes Mittel.Anstelle einer kostenträchtigen Abmahnung könnten auch automatisierte und datenschutzneutrale Warnhinweise Nutzer auf ihr illegales Verhalten aufmerksam machen.Dabei muss jedoch auch klar sein, dass der verwarnte Nutzer bei wiederholter Rechtsverletzung mit einer ernstzunehmenden Reaktion zu rechnen hat.

Das Urheberrecht ist ein für das Internet wichtiges Recht. Da es im Internet an vielen Stellen um Inhalte geht, ist das Urheberrecht an ebenso vielen Stellen in unterschiedlichen Facetten vertreten: Open Access, Leistungsschutzrecht selbst die Netzneutralität ist in diesem Zusammenhang von Belang. Wichtige Aufgabe für die Politik ist es, bei der notwendigen Fortentwicklung des Urheberrechts darauf zu achten, dass der Kernzweck dieses Rechts(Urheber sollen für ihre geistige Arbeit entlohnt werden) erhalten bleibt, ohne durch das Recht technische Innovationen zu verhindern.