DE policy/Themenseiten/Terreg
Schon weit fortgeschritten sind die Diskussionen um eine netzpolitisch wichtige EU-Verordnung "zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte", genannt TERREG-Verordnung oder kurz TERREG (hier der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission von 2018).
EU-Verordnungen gelten unmittelbar, sind also eher exekutive Rechtsakte, die nicht erst von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Ähnlich wie bei der EU-Urheberrechtsreform 2016 bis 2021 und dem "Digital Services Act" geht es auch bei der TERREG-Verordnung darum, das Zeigen bestimmter Inhalte im Internet mit Sanktionen zu belegen – nur geht es hier nicht um den Schutz "geistigen Eigentums" oder den digitalen Dienstleistungssektor, sondern es soll die digitale Verbreitung von Terrorpropaganda erschwert werden. Das klingt auf den ersten Blick nach einer guten Ideen, doch bergen solche "Reinigungsinstrumente fürs Netz" ein immenses Missbrauchspotenzial und deutliche Gefahren für die Informations- wie für die Meinungsfreiheit und für die freie Rede.
Wir haben uns im April 2020 mit einem Offenen Brief an die Bundesregierung gewandt und darin gemeinsam mit Journalistenverbänden und dem Whistleblower-Netzwerk gefordert, dass Deutschland sich in den TERREG-Verhandlungen für den Schutz der Grundrechte stark macht:
Offener Brief zu EU-Maßnahmen gegen terroristische Inhalte im Netz, 29.04.2020.pdf
Von den Argumenten her gibt es viele Überschneidungen zwischen TERREG und den deutschen Debatten um "Zensursula" und das Netzwerkdurchsestzungsgesetz (NetzDG), mehr dazu siehe folgenden Abschnitt in der Wikipedia.