Mitgliederversammlung 2010/A 13

Vorstandswahl "en bloc"

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Antragsteller
Ralf Roletschek

Antragstext

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Ich beantrage, daß wir darüber abstimmen, den Vorstand „en Block“ wählen. Dieser gewählte Vorstand wählt dann geheim unter sich die verschiedenen Posten.

Begründung

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Momentan treten potentielle Vorstandsmitglieder für einen bestimmten Posten als Kandidaten auf.

Folgende Überlegungen haben mich zu diesem Antrag geführt:

  1. falls ein Vorstandsmitglied aus welchen Gründen auch immer (Krankheit, Privatleben, berufliche Verpflichtungen...) nicht mehr zur Verfügung steht, ist sein Posten vakant und kann nach bisherigem Modell nicht einfach neu vergeben werden. Eine erneute Wahl per Mitgliederversammlung wäre nötig.
  2. „Kampfabstimmungen“ wie bei der letzten Wahl entfallen. Die gewählten Leute, die das Vertrauen der Vereinsmitglieder genießen, wählen „ihren Chef“ und andere Posten
  3. der Vorstand ist in der laufenden Arbeit flexibler, kann auch mal einen Vorsitzenden auf Zeit wählen, wenn der eigentliche Vorsitzende im Urlaub ist usw.
  4. tritt jemand als Kandidat für den Vorstandsvorsitzenden an und wird mit 49:51% nicht gewählt, dann ist er nicht im Vorstand. Dies entspricht nicht dem Willen der 49% Wähler des Kandidaten.
  5. die Wahl des Vorstandes ohne Wahl der jeweiligen Posten entspricht der üblichen Wahl deutscher Vereine.

Stellungnahme des Vorstands

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Der Vorstand unterstützt diesen Antrag nicht. Die Frage, wie der Vorstand des Vereins zukünftig strukturiert ist, wird derzeit in der Arbeitsgruppe Verantwortungsstruktur besprochen. Bis daraus Ergebnisse vorliegen, ist es zu früh, schon über Wahlmodalitäten und Verteilung von Ämtern zu sprechen. Wir empfehlen daher die Vertagung bis zum Vorliegen von Ergebnissen aus der AG Verantwortungsstruktur (siehe Antrag Verantwortungsstruktur).

Änderungswünsche

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Bemerkungen

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Zu Punkt 5: Zumindest bei den paar Vereinen, bei denen ich Mitglied bin, ist es üblich, daß die MV bestimmt, wer welchen Posten übernimmt. --MiLuZi 17:47, 19 April 2010 (UTC)[reply]

Für die Posten des BGB-Vorstands kenne und sehe ich das genauso. In anderen Vereinen ruckeln sich aber meines Wissens die Beisitzer untereinander zurecht. Die feste Kopplung der Beisitzer an bestimmte Ressorts verkompliziert m.E. sowohl die Vorstandswahl als auch das Nachrücken. Um das Ressort Fundraising zu besetzen, müsste jetzt z.B. Delphine auf jeden Fall in den Vorstand gewählt werden. Fiele sie danach wieder aus, könnte kein anderes Vorstandsmitglied in dieses Ressorts nachrücken? --Martina Nolte 19:28, 22 April 2010 (UTC)[reply]

Doch, sicher könnte es das. Die Ressortzuteilung ist nicht für alle Ewigkeit in Stein gemeißelt. Die MV wählt nur den Vorstand in den jeweiligen Ämtern. Der Zweck der Ressortangabe dient primär der Wählerorientierung und wird wohl relativ flexibel gehandhabt werden, wenn der Vorstand sich nach der Wahl konstituiert. sebmol ? 19:36, 22 April 2010 (UTC)[reply]
Obwohl es audrücklich gewünscht ist, dass jedes Ressort bestmöglich besetzt ist, kann es auch dazu kommen, dass einzelne Ressorts tatsächlich übergangsweise oder dauerhaft unbesetzt bleiben. Das wäre nicht gerade die beste Lösung, aber aus meiner Sicht besser im Sinne von ehrlicher, als jede Ressortbindung, die nur aus falschem Pflichtbewusstsein vorgenommen wird, ohne dass tatsächlich Interesse für das Themengebiet vorhanden ist. Auf der anderen Seite gibt es bereits jetzt Ressorts, die von mehreren Vorstandsmitgliedern besetzt sind. Das wird sich möglicherweise je nach Wahlergebnis noch stärker ausprägen. Was ich aus deiner Nachfrage lese, ist auch, dass es uns noch nicht gelungen ist, die Idee der Ressorts so zu vermitteln, dass tatsächlich deutlich geworden ist, was damit verfolgt wird und wie die Ressortbildung vorstandsintern umgesetzt werden soll. Hier müssen wir im neuen Vorstand nachbessern. lyzzy 20:12, 22 April 2010 (UTC)[reply]
Kann auch sein, dass ich die vielen Infopapiere der letzten Zeit nicht ausreichend verarbeiten konnte. ;-) Ich kam auf diese (offenbar abwegige) Frage, weil die Ressortbesetzung eine eurer Begründungen ist, warum der Vorstand zukünftig in eigener Entscheidung quasi irgendwen als Beisitzer nachrücken lassen sollte, der sich der Mitgliederwahl womöglich überhaupt gar nicht gestellt hatte. Die Ressortbesetzung klang deshalb für mich so zwingend an die ursprüngliche Aufstellung gebunden.
Das Anliegen, Ressortverantwortlichkeiten zu benennen, verstehe ich im Prinzip wohl, glaub ich. Auch die Aussagen der Bewerber zu ihren zukünftigen Lieblingsthemen geben eine gute Orientierung. Es sollen aber 10 Menschen auf 4 BGB-Posten plus 12 Ressorts verteilt werden. Da wird vermutlich immer irgendwo der Schuh wegen Unterbesetzung drücken. Das wird zunehmend ein Problem je mehr Tragweite und Verbindlichkeit die Ressortzuteilung bekommt. -- Martina Nolte 22:10, 22 April 2010 (UTC)[reply]