Wikimedia Deutschland/Jahresplanung 2017/Partizipationsphase/Schwerpunkt 4/Abstimmung

Abstimmung zur Priorisierung politischer Ziele in 2017

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Auf dieser Seite kann abgestimmt werden, welche politischen Ziele WMDE in 2017 mit besonderem Nachdruck verfolgen soll. Bezogen ist die Abstimmung in erster Linie auf den neuen Schwerpunkt 4 der Jahresplanung für 2017. Eine Übersicht zum Planungsprozess insgesamt gibt es hier. Unten sind die einzelnen Ziele aufgelistet und kurz erklärt. Dabei wird als Formulierung der Idealzustand verwendet („Kein Land propagiert mehr …“, „Alle Institutionen können …“ usw.), wobei allen klar sein sollte, dass so ein Idealzustand meist nicht wirklich erreicht werden wird. Die Abstimmung ist offen bis zum 5. August 2016.

Abstimmungsmodus

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Jede/r kann teilnehmen, unabhängig von Access Level, Rechten oder Vereinsmitgliedschaft bei WMDE. Bitte loggt euch vorher ein bzw. legt einen Account an. Schlichte IP-Stimmen werden nicht gezählt.

  • Abgestimmt wird durch Eintragen der Signatur (~~~~) oder vergleichbares.
  • Eintragen drückt aus, dass das betreffende Ziel für prioritär gehalten wird.
  • Man hat genauso viele Stimmen, wie es gelistete Ziele gibt, wird aber nur einmal pro Ziel gezählt (kein Kumulieren mehrerer Stimmen auf ein Ziel).

Wenn jemand bei jedem Ziel unterschreibt, ist das natürlich für eine Priorisierung kaum aussagekräftig, insofern wird empfohlen, etwas sparsamer einzutragen. Grundsätzlich können auch gerne weitere Ziele vorgeschlagen werden. Angesichts der großen Zahl bereits mehr oder weniger aktuell im Blick befindlicher Ziele, wurde aber davon abgesehen, vorweg noch eine Ideensammlung zu starten. Wer dennoch meint, eine große Lücke oder einen blinden Fleck in der Auflistung unten entdeckt zu haben: Bitte Vorschlag direkt hier auf der Diskussionsseite machen oder per Nachricht an den Schwerpunktverantwortlichen.

Wie das Ergebnis interpretiert werden wird

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  • Je mehr Stimmen ein Ziel bekommt, desto wichtiger, so wird im laufenden Planungsprozess angenommen, ist dieses Ziel für diejenigen, die über Kurier, Wikimedia:Woche und Meta allgemein erreicht werden.
  • Sofern Ziele, die aus Sicht der Geschäftsstelle sehr wichtig sind, bei der Abstimmung eher wenige Stimmen erhalten, wird daraus die Erkenntnis gewonnen, dass es zu diesem Ziel mehr Informationen bzw. Sensibilisierung braucht.

Hier abstimmen!

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Gedächtnisinstitutionen stellen keine Fotoverbote mehr auf

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Fotoverbote be- oder verhindern Freiwilligenarbeit. Wenn öffentliche Gedächtnisinstitutionen es – basierend auf ihrem Hausrecht – untersagen, dass in ihren Räumen Fotos gemacht werden, können die Bestände dieser Institutionen nicht auf Wikimedia Commons präsent sein und auch generell nicht für Projekte Freien Wissens genutzt werden. Gleiches gilt weitgehend, wenn die Fotoverbote inhaltlich "nur" eine spätere kommerzielle Nutzung untersagen, da die für Freie Inhalte weithin anerkannten Regelwerke, wie etwa die Open Definition, gerade keine Einschränkung auf nicht-kommerzielle Nachnutzung vorsehen.

Stimmen zugunsten: Gedächtnisinstitutionen stellen keine Fotoverbote mehr auf

  1. Martin Kraft (talk) 12:12, 21 July 2016 (UTC)[reply]
  2. --Atamari (talk) 13:05, 21 July 2016 (UTC)[reply]
  3. --Wdwd (talk) 17:50, 21 July 2016 (UTC)[reply]
  4. --Gestumblindi (talk) 00:39, 22 July 2016 (UTC)[reply]
  5. Raymond (talk) 07:17, 22 July 2016 (UTC)[reply]
  6. --Kurt Jansson (talk) 15:19, 22 July 2016 (UTC)[reply]
  7. Yellowcard (talk) 15:10, 23 July 2016 (UTC)[reply]
  8. --Reinhard Kraasch (talk) 16:06, 23 July 2016 (UTC)[reply]
  9. --Didi43 (talk) 14:17, 25 July 2016 (UTC)[reply]
  10. DerHexer (Talk) 20:36, 26 July 2016 (UTC)[reply]
  11. MichaelSchoenitzer (talk) 22:24, 29 July 2016 (UTC)[reply]

Freies Wissen ist Default für alles, was staatlich finanziert wurde

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Gemeinschaftlich gefördertes Wissen muss Freies Wissen sein! Das schließt nicht nur die amtlichen Werke (im Sinne des § 5 UrhG), sondern auch mit öffentlichen Mitteln erstellte Bildungsmaterialien mit ein, die standardmäßig OER im Sinne der UNESCO-Definition sein sollten (siehe Pariser Erklärung der UNESCO von 2012). Auch hierher gehören Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, jedenfalls soweit sie voll gebührenfinanziert sind.

Stimmen zugunsten: Freies Wissen ist Default für alles, was staatlich finanziert wurde

  1. Martin Kraft (talk) 12:12, 21 July 2016 (UTC)[reply]
  2. --Atamari (talk) 13:05, 21 July 2016 (UTC)[reply]
  3. --Don-kun (talk) 19:13, 21 July 2016 (UTC)[reply]
  4. Raymond (talk) 07:17, 22 July 2016 (UTC)[reply]
  5. --Kurt Jansson (talk) 15:19, 22 July 2016 (UTC)[reply]
  6. --Reinhard Kraasch (talk) 16:06, 23 July 2016 (UTC)[reply]
  7. --Gereon K. (talk) 09:23, 25 July 2016 (UTC)[reply]
  8. --Didi43 (talk) 14:18, 25 July 2016 (UTC)[reply]
  9. DerHexer (Talk) 20:36, 26 July 2016 (UTC)[reply]
  10. MichaelSchoenitzer (talk) 22:25, 29 July 2016 (UTC)[reply]
  11. --Renepick (talk) 14:01, 3 August 2016 (UTC)[reply]
  12. --MartinThoma (talk) 15:25, 3 August 2016 (UTC)[reply]

Kein Land in Europa propagiert mehr eigene Standardlizenzen für staatliche Werke

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Content-Silos sind auch bei staatlich verfügbar gemachten Inhalten keine Lösung. Seit Jahren ist, auch in Deutschland, der Trend zu beobachten, dass Regierungen für ihre öffentlich zugänglichen Datenportale immer wieder lieber auf selbst entworfene nationale Open-Gov-Lizenzen zurückgreifen als auf international anerkannte Lizenzmodelle (wie etwa das von Creative Commons). Das erhöht die rechtliche Komplexität bei der Nutzung freigegebener staatlicher Werke und erzeugt im ungünstigsten Fall – aufgrund mangelnder Kompatibilität verschiedener Lizenzen untereinander – Content-Silos, deren Entstehung es so weit wie möglich zu verhindern gilt.

Stimmen zugunsten: Kein Land in Europa propagiert mehr eigene Standardlizenzen für staatliche Werke

  1. --Berlinschneid (talk) 21:01, 3 August 2016 (UTC)[reply]

Open Access ist Mainstream für Wissenschaftspublikationen

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Erkenntnisgewinn braucht freien Zugang. Obwohl Open Access als Publikationsweise in der Wissenschaft schon Jahrzehnte etabliert ist, dominieren weiterhin die nicht offenen Publikationskanäle den wissenschaftlichen Betrieb weltweit. Folge davon ist unter anderem, dass viele auch in der Wikipedia referenzierte Quellen nur eingeschränkt für jedermann abrufbar sind, wenn überhaupt. In letzter Zeit sind mehrere Initiativen in Europa angelaufen, um (Green bzw. Gold) Open Access endlich zum Mainstream in der Wissenschaft werden zu lassen.

Stimmen zugunsten: Open Access ist Mainstream für Wissenschaftspublikationen

  1. --Kurt Jansson (talk) 15:19, 22 July 2016 (UTC)[reply]
  2. --Reinhard Kraasch (talk) 16:06, 23 July 2016 (UTC)[reply]
  3. --Didi43 (talk) 14:19, 25 July 2016 (UTC)[reply]
  4. --Renepick (talk) 14:01, 3 August 2016 (UTC)[reply]
  5. --MartinThoma (talk) 15:25, 3 August 2016 (UTC)[reply]

Staatliche wie nicht-staatliche Stellen kennen und achten Wikipedia-freundliche Standards für Interoperabilität

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Eine rechtliche Freigabe von Inhalten ergibt ohne eine technische kaum Sinn. Das gilt insbesondere auch hinsichtlich Dateiformaten und FOSS-Software zur Bearbeitung. Was staatliche Stellen freigeben, muss daher in möglichst gut dokumentierten offenen Dateiformaten vorliegen und mit freier Software bearbeitbar sein.

Stimmen zugunsten: Staatliche wie nicht-staatliche Stellen kennen und achten Wikipedia-freundliche Standards für Interoperabilität

  1. --Kurt Jansson (talk) 15:19, 22 July 2016 (UTC)[reply]

Staatliche und nicht-staatliche Stellen können gut mit Jedermannlizenzen umgehen

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Open-Content-Lizenzen gehören zum Handwerkszeug der Wissensgesellschaft. Es sind inzwischen mehr als drei Jahrzehnte vergangen seit die ersten erfolgreichen Projekte freier Software mithilfe von Jedermannlizenzen wie der GPL gestartet wurden, was vor über 15 Jahren auch die Inspiration für Lizenzmodelle außerhalb des Softwarebereichs war. Die verschiedenen Wikimedia-Projekte haben weltweit Wissen für alle verfügbar gemacht. Entsprechend sollten heute alle, die Inhalte erstellen, mit den rechtlichen Tools zur Freigabe umgehen können.

Stimmen zugunsten: Staatliche und nicht-staatliche Stellen können gut mit Jedermannlizenzen umgehen

  1. Martin Kraft (talk) 12:12, 21 July 2016 (UTC)[reply]
  2. --Gestumblindi (talk) 00:40, 22 July 2016 (UTC)[reply]
  3. Yellowcard (talk) 15:10, 23 July 2016 (UTC)[reply]
  4. --Reinhard Kraasch (talk) 16:06, 23 July 2016 (UTC)[reply]
  5. --Didi43 (talk) 14:21, 25 July 2016 (UTC)[reply]
  6. --Berlinschneid (talk) 21:01, 3 August 2016 (UTC)[reply]

Die Panoramafreiheit ist europaweit auf hohem Niveau harmonisiert

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Der öffentliche Raum muss frei abbildbar sein! Wo sich Menschen in ihrem Alltag bewegen, darf es keine Abbildungsverbote geben. Gibt es sie doch (etwa in Form eines nicht entsprechend beschränkten Urheberrechtsregimes oder in Form von Antikengesetzen), werden nicht nur freie Wissensprojekte wie Wiki Loves Monuments, sondern die gesamte mediale Auseinandersetzung mit dem öffentlichen Raum behindert. Die Panoramafreiheit muss daher wenigstens auf dem Niveau der Regelungen in Ländern wie Deutschland oder Portugal europaweit harmonisiert werden.

Stimmen zugunsten: Die Panoramafreiheit ist europaweit auf hohem Niveau harmonisiert

  1. Martin Kraft (talk) 12:12, 21 July 2016 (UTC)[reply]
  2. --Atamari (talk) 13:05, 21 July 2016 (UTC)[reply]
  3. --Rlbberlin (talk) 19:07, 21 July 2016 (UTC)[reply]
  4. --Don-kun (talk) 19:12, 21 July 2016 (UTC)[reply]
  5. --Gestumblindi (talk) 00:40, 22 July 2016 (UTC)[reply]
  6. Raymond (talk) 07:17, 22 July 2016 (UTC)[reply]
  7. --Kurt Jansson (talk) 15:19, 22 July 2016 (UTC)[reply]
  8. --Reinhard Kraasch (talk) 16:06, 23 July 2016 (UTC)[reply]
  9. DerHexer (Talk) 20:37, 26 July 2016 (UTC) Eher wie Österreich.[reply]
  10. MichaelSchoenitzer (talk) 22:26, 29 July 2016 (UTC)[reply]
  11. --MartinThoma (talk) 15:28, 3 August 2016 (UTC)[reply]

Der rechtliche Status der Gemeinfreiheit ist gesetzlich definiert

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Die Public Domain ist zu verletzlich. Üblicherweise ist in Europa heutzutage der Status eines Werkes als gemeinfrei (oder zur Public Domain gehöhrend) gesetzlich nicht ausdrücklich definiert, sondern ergibt sich allenfalls indirekt aus dem Fehlen jeglicher Schutzrechte. Dadurch passiert es sehr leicht, dass bereits gemeinfreie Werke durch Rechtsänderungen nachträglich wieder einem rechtlichen Schutz unterfallen. Das Interesse der Allgemeinheit am Freibleiben dieser Werke kann entsprechend besser berücksichtigt werden, wenn die Gemeinfreiheit endlich gesetzlich definiert und damit zu einem relevanten Faktor erhoben wird.

Stimmen zugunsten: Der rechtliche Status der Gemeinfreiheit ist gesetzlich definiert

  1. --Atamari (talk) 13:08, 21 July 2016 (UTC)[reply]
  2. --Didi43 (talk) 14:22, 25 July 2016 (UTC)[reply]
  3. --Berlinschneid (talk) 21:01, 3 August 2016 (UTC)[reply]

Einmal gemeinfreie Inhalte bleiben gemeinfrei

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Kulturelles Erbe muss Gemeingut sein. Durch Zeitablauf oder die bewusste Aufgabe von Rechten einmal gemeinfrei gewordene Inhalte sind zu Gemeingut geworden und müssen dies auch bleiben, damit ohne rechtliche Risiken daraus Freies Wissen werden kann. Das muss unabhängig von der Reproduktionsform gelten. Es darf also kein neuer rechtlicher Schutz und keine faktische Schutzfristverlängerung dadurch entstehen, dass ein bereits gemeinfreies Werk durch Abbildung digitalisiert wird und dadurch neue Bildrechte an der Abbildung entstehen.

Stimmen zugunsten: Einmal gemeinfreie Inhalte bleiben gemeinfrei

  1. Martin Kraft (talk) 12:12, 21 July 2016 (UTC)[reply]
  2. --Atamari (talk) 13:06, 21 July 2016 (UTC)[reply]
  3. --Wdwd (talk) 17:50, 21 July 2016 (UTC)[reply]
  4. --Rlbberlin (talk) 19:08, 21 July 2016 (UTC)[reply]
  5. --Don-kun (talk) 19:10, 21 July 2016 (UTC)[reply]
  6. --Gestumblindi (talk) 00:40, 22 July 2016 (UTC)[reply]
  7. Raymond (talk) 07:17, 22 July 2016 (UTC)[reply]
  8. --Kurt Jansson (talk) 15:19, 22 July 2016 (UTC)[reply]
  9. --Reinhard Kraasch (talk) 16:06, 23 July 2016 (UTC)[reply]
  10. --Didi43 (talk) 14:23, 25 July 2016 (UTC)[reply]
  11. DerHexer (Talk) 20:38, 26 July 2016 (UTC) Extrem dringend.[reply]
  12. MichaelSchoenitzer (talk) 22:26, 29 July 2016 (UTC)[reply]
  13. --Berlinschneid (talk) 21:01, 3 August 2016 (UTC)[reply]
  14. ...

Verwaiste Werke sind für freie Wissensprojekte verwendbar

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Vorliegendes Material muss im Zweifel auch ohne übermäßige Rechtsprüfung für Freies Wissen verwendbar sein. Verwaiste Werke, bei denen also die Urheber entweder unbekannt oder nicht auffindbar sind, sind nach den derzeitigen Regeln nur nach für Freiwilligenprojekte kaum leistbaren Recherchen, einer nachfolgenden Eintragung in einem Register und unter der Einschränkung nutzbar, dass sich später meldende Urheber rückwirkend für die Nutzung vergütet werden. Fotos sind in DE sogar ganz ausgenommen von der Nutzungsregelung. Diese Hürden müssen abgebaut werden, um zu einer angemessenen Balance zwischen den Interessen der Urheber und denen der Allgemeinheit zu kommen.

Stimmen zugunsten: Verwaiste Werke sind für freie Wissensprojekte verwendbar

  1. --Atamari (talk) 13:06, 21 July 2016 (UTC)[reply]
  2. --Wdwd (talk) 17:50, 21 July 2016 (UTC)[reply]
  3. Yellowcard (talk) 15:10, 23 July 2016 (UTC)[reply]
  4. --Reinhard Kraasch (talk) 16:06, 23 July 2016 (UTC)[reply]
  5. --Didi43 (talk) 14:24, 25 July 2016 (UTC)[reply]
  6. DerHexer (Talk) 20:39, 26 July 2016 (UTC)[reply]
  7. MichaelSchoenitzer (talk) 22:28, 29 July 2016 (UTC)[reply]

Intermediäre wie die WMF haften nicht für Nutzerverstöße

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Freies Wissen kann nicht in einem Klima von Überwachung und Overblocking entstehen. Ohne eine weitgehende Haftungsfreistellung der Intermediäre, die Online-Plattformen betreiben, ist User-Generated Content nicht denkbar. Auch die Wikimedia Foundation ist weder in der Lage, die volle Haftung für alle etwaigen Rechtsverstöße in allen Wikimedia-Projekten zu übernehmen, noch braucht es eine solche zusätzliche Haftung neben der Haftung der jeweils verantwortlichen Nutzer. Eine automatisierte Inhalte-Erkennung und -Sperrung erfasst erfahrungsgemäß nebenbei viele rechtlich zulässige Inhalte und erzeugt letztlich eine Dauerüberwachung, die massiv in die Grundrechte aller Beteiligten eingreift. Es darf daher keine gesetzliche Verpflichtung aller Plattformbetreiber geben, technische Vorkehrungen in Form von Überwachungssystemen zu implementieren.

Stimmen zugunsten: Intermediäre wie die WMF haften nicht für Nutzerverstöße

  1. --Kurt Jansson (talk) 15:19, 22 July 2016 (UTC)[reply]
  2. --Reinhard Kraasch (talk) 16:06, 23 July 2016 (UTC)[reply]

Die EU-Datenbanken-Richtlinie ist entschärft

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Fakten müssen frei von rechtlichem Schutz bleiben. Die EU-Datenbanken-Richtlinie hat sich als Fehlschlag erwiesen. Sie hat keine innovative Datenwirtschaft in Europa entstehen lassen und stattdessen viel Rechtsunsicherheit erzeugt. Seither muss sich jede/r beim Umgang mit Datenbanken fragen, ob und wann die darin enthaltenen Fakten (die eigentlich rechtlich aus gutem Grund nicht schutzfähig sind) nicht doch nur mit entsprechender Erlaubnis verwendet werden dürfen. Die Datenbanken-Richtlinie gehört daher entweder abgeschafft oder das durch sie etablierte Datenbankherstellerrecht in ein Registerrecht umgewandelt, das nachvollziehbar nur dort und nur für diejenigen gewährt wird, die es brauchen und für sich beanspruchen können.

Stimmen zugunsten: Die EU-Datenbanken-Richtlinie ist entschärft

  1. --Gestumblindi (talk) 00:41, 22 July 2016 (UTC)[reply]
  2. --Kurt Jansson (talk) 15:19, 22 July 2016 (UTC)[reply]
  3. Yellowcard (talk) 15:10, 23 July 2016 (UTC)[reply]
  4. --Reinhard Kraasch (talk) 16:06, 23 July 2016 (UTC)[reply]

Text- und Datamining bleiben für Freies Wissen nutzbar

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The right to read is the right to mine. Unter diesem Slogan wehren sich vor allem Wissenschaftsorganisationen dagegen, dass ein neues Nutzungsrecht für Text- und Datamining (TDM) eingeführt wird. TDM ist ein inzwischen eminent wichtiges Instrument für die Wissenschaft, aber auch für nicht-akademische Projekte zur Erzeugung von Freiem Wissen und für diverse gemeinnützige Datenprojekte. Ihre Arbeit muss daher ausreichend durch Schranken gedeckt sein, um Freies Wissen und seine Entstehung nicht zu behindern.

Stimmen zugunsten: Text- und Datamining bleiben für Freies Wissen nutzbar

  1. Martin Kraft (talk) 12:12, 21 July 2016 (UTC)[reply]
  2. --Kurt Jansson (talk) 15:19, 22 July 2016 (UTC)[reply]
  3. --Reinhard Kraasch (talk) 16:06, 23 July 2016 (UTC)[reply]
  4. MichaelSchoenitzer (talk) 22:27, 29 July 2016 (UTC)[reply]
  5. --Renepick (talk) 14:01, 3 August 2016 (UTC)[reply]
  6. --MartinThoma (talk) 15:26, 3 August 2016 (UTC)[reply]

Kein neues Leistungsschutzrecht für Presse-Verleger auf EU-Ebene

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Ein Snippet-Schutz ist Gift für das freie Web. Das bereits in einigen EU-Ländern mit wenig Erfolg eingeführte Leistungsschutzrecht für Presse-Verleger macht den Versuch, Sprachschnipsel deutlich unterhalb dessen, was üblicherweise ein Werk im urheberrechtlichen Sinne sein kann, rechtlich schützbar und monetarisierbar zu machen. Dies hat für alle Arten von Suchdiensten rechtliche Grauzonen geschaffen, auch für Suchfunktionen in und von Wikimedia-Projekten. Ein solches neues Leistungsschutzrecht sollte daher nicht auf EU-Ebene zur Vorgabe für alle EU-Länder werden bzw. muss zumindest ausreichend mit Schranken versehen sein, um Freies Wissen und seine Entstehung nicht zu behindern.

Stimmen zugunsten: Kein neues Leistungsschutzrecht für Presse-Verleger auf EU-Ebene

  1. Martin Kraft (talk) 12:12, 21 July 2016 (UTC)[reply]
  2. --Atamari (talk) 13:07, 21 July 2016 (UTC)[reply]
  3. --Don-kun (talk) 19:07, 21 July 2016 (UTC)[reply]
  4. --Rlbberlin (talk) 19:09, 21 July 2016 (UTC)[reply]
  5. --Kurt Jansson (talk) 15:19, 22 July 2016 (UTC)[reply]
  6. --Reinhard Kraasch (talk) 16:06, 23 July 2016 (UTC)[reply]
  7. DerHexer (Talk) 20:40, 26 July 2016 (UTC)[reply]

Abstimmungsergebnis

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Die Priorisierung hat also die folgenden Top 5 ergeben:

Platz 1: Einmal gemeinfreie Inhalte bleiben gemeinfrei
Platz 2: Freies Wissen ist Default für alles, was staatlich finanziert wurde
Platz 3: Gedächtnisinstitutionen stellen keine Fotoverbote mehr auf
Platz 3: Die Panoramafreiheit ist europaweit auf hohem Niveau harmonisiert
Platz 4: Verwaiste Werke sind für freie Wissensprojekte verwendbar
Platz 4: Kein neues Leistungsschutzrecht für Presse-Verleger auf EU-Ebene
Platz 5: Staatliche und nicht-staatliche Stellen können gut mit Jedermannlizenzen umgehen
Platz 5: Text- und Datamining bleiben für Freies Wissen nutzbar

Das nehmen wir daher jetzt als Ausgangspunkt für die thematische Planung im kommenden Schwerpunkt 4 "Politische und rechtliche Rahmenbedingungen für Freies Wissen stärken", soll heißen: Diese Rahmenbedingungen für Freies Wissen landen erstmal oben auf der Prioritätenliste. Dank an alle Abstimmenden für die Beteiligung bisher.