DE policy/Themenseiten/EU-Urheberrechtsreform
Wikimedia Deutschland und viele andere Organisationen engagieren sich dafür, dass die seit 2016 laufende EU-Urheberrechtsreform zu einem möglichst guten Rechtsrahmen für das Freie Wissen und das freie Internet führt. Wir arbeiten hierfür vor allem in der Free Knowledge Advocacy Group EU mit. Zentrales Gesetz der Reform ist die EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (Directive on Copyright in the Digital Single Market, kurz: DSM-Richtlinie, Text als PDF-Datei: DE, EN). Vielen ist sie wegen der politischen Auseinandersetzungen in 2018 und 2019 um die Einführung von Upload-Filtern bekannt. Genannt wurde dann meist Artikel 13 der Richtlinie, der seit ihrer Verabschiedung die Nummer 17 trägt und die Haftungsregeln für Plattformen ganz neu regelt. Der öffentliche Streit um diese neuen Haftungsregeln und ihre potenziellen Folgen führte nicht nur dazu, das die Community der deutschsprachigen Wikipedia den ersten eintägigen Blackout ihrer Geschichte durchführte, sondern auch wir als Verein haben uns mit diesem Thema erstmals per Rundmail mit einem dezidiert politischen Anliegen an alle damals 65.000 Vereinsmitglieder gewandt. Der sehr unausgewogenen Vorgehensweise zentraler EU-Parlamentarier sind wir auch direkt entgegen getreten, etwa mit Repliken wie dieser:
Zu unserer vollständigen Antwort auf MEP Axel Voss.
Die DSM-Richtlinie enthält jedoch noch viel mehr, und unter anderem auch eine von uns mit eingebrachte Schutzregelung des rechtefreien Status' historischer Werke im Falle ihrer Digitalisierung (Artikel 14 der DSM-Richtlinie). Wir versuchen nun, die Umsetzung dieser Regelung in den EU-Mitgliedstaaten so zu begleiten, dass es zukünftig EU-weit mehr Rechtssicherheit für Projekte wie Wikipedia und Wikimedia Commons gibt. Ähnliches versuchen wir natürlich auch für weitere Teile der Richtlinie, etwa die neuen Regelungen zu Text- und Data-Mining (Artikel 3 und 4), zu urheberrechtlichen Freiheiten für Forschung und Lehre (Artikel 5) und zu einem EU-weit einzuführenden neuen Verlegerrecht (Artikel 15 und 16). Dieses auch als Presseverleger-Leistungsschutzrecht oder kurz Presse-LSR bekannte neue Schutzrecht, dass es in Deutschland in ähnlicher Weise bereits seit 2014 gibt, könnte je nach Ausgestaltung am Ende auch Wikipedia-Verweise und viele Wikidata-Einträge in rechtliche Grauzonen rücken. Darum haben wir uns für Freiräume bewahrende Korrekturen am ursprünglichen Entwurf des Verlegerrechts stark gemacht – weshalb sowohl WMDE und die Wikipedia als Projekt teils drastisch durch deutsche Großverlage und Verlegerverbände angegriffen wurden und noch immer werden. Einen Einblick in diese Auseinandersetzung bietet folgende Richtigstellung, die wir einigen solcher Angriffe in 2018 entgegen gesetzt haben:
Zu unserer vollständigen Richtigstellung.