Ombudskommission/2025/Hinweis für Checkuser

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Am 25. März 2025 veröffentlichte die Ombudskommission folgende öffentliche Erklärung:

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Veröffentlichte Entscheidungen

Lieber Checkuser,

Die Ombudskommission ist darauf aufmerksam geworden, dass eine Reihe von Checkusern in verschiedenen Projekten die durch die Richtlinie für den Zugang zu nichtöffentlichen persönlichen Daten (allgemein bekannt als ANPDP) auferlegten Beschränkungen für den Informationsaustausch nicht korrekt anwenden. Ziel dieses Schreibens ist es, alle Checkuser (damit meinen wir alle mit Checkuser-Zugriff) auf ein häufig auftretendes Problem hinzuweisen: die Weitergabe von IP-Adressen, die von registrierten Konten verwendet wurden, wie vom Checkuser-Werkzeug offengelegt. Kurz gesagt: Ein Checkuser darf eine IP-Adresse nicht öffentlich mit einem registrierten Konto verknüpfen, wenn diese Verknüpfung durch Checkuser-Daten erfolgt. Diese Informationen dürfen nur mit anderen Checkusern und nur über vertrauliche Kommunikationskanäle geteilt werden. Zulässige Kanäle sind:

  • Direkte E-Mail an einen anderen Checkuser
  • Die Mailingliste checkuser-l@lists.wikimedia.org
  • Der Kanal #wikimedia-checkuser im IRC
  • Das private Checkuser-Wiki (checkuser.wikimedia.org)

Beispiele für nicht zulässige Kanäle sind:

  • Schreiben in einem öffentlichen Wiki
  • Schreiben auf Mailinglisten, IRC, Discord etc., die nicht speziell für den sicheren Umgang mit dieser Art von Informationen konfiguriert sind
  • Email (IRC, Discord etc.) an Nicht-Checkuser, auch wenn es sich um Administratoren, Kontrollierer oder Personen mit einer anderen vertrauenswürdigen Position in deinem Projekt handelt, die keine Checkuser sind.

Im Rahmen ihrer normalen Aufgaben werden Checkusern häufig von Mitgliedern ihrer lokalen Community Fragen gestellt. Hier sind einige Beispiele für Fragen und mögliche zulässige Antworten:

F: Ist Benutzer:X eine Sockenpuppe von Benutzer:Y?
A: Basierend auf den Daten der Prüfung scheinen diese beiden Konten dieselbe Person zu sein (oder nicht).
F: Welche IP-Adressen verwendet Benutzer:X?
A: Ich kann diese Information nicht zur Verfügung stellen.
F: Verwendet Benutzer:X die IP-Adresse w.x.y.z?
A: Ich kann diese Information nicht zur Verfügung stellen.
F: Werden die IP-Adressen a1.a2.a3.a4 und b1.b2.b3.b4 von derselben Person verwendet?
A: Ich kann diese Information nicht zur Verfügung stellen.
F: In welchem ​​Land befindet sich Benutzer:X?
A: Das ist eine Grauzone. Es gibt Situationen, in denen die Offenlegung von Geolokalisierungsdaten zulässig ist. Unser Rat ist jedoch, vorsichtiger zu sein und einfach zu sagen, dass du diese Information nicht zur Verfügung stellen kannst.

Beachte auch, dass die Vergangenheit des Benutzers keinen Einfluss auf den Datenschutz hat. Beispielsweise stellt keine der folgenden Ausnahmen von der Datenschutzrichtlinie eine gültige Ausnahme dar:

  • Der Benutzer ist ein Vandale
  • Der Benutzer betreibt seit langem Missbrauch
  • Der Benutzer wurde bereits gesperrt, global gesperrt oder ausgeschlossen
  • Der Benutzer ist dafür bekannt, Sockenpuppen zu verwenden

Roy Smith

Für die Ombudskommission