DE policy/Mitmachen/Diskussion zur Abmahnfrage/Ansätze auf rechtlicher Ebene/Chapter-Förderrichtlinien anpassen
CCPL 5.0 anregen | CCPL 4.0 für DACH portieren | WM Commons-Regeln anpassen | Chapter-Förderrichtlinien anpassen | Grauzonen-Fälle gerichtlich klären | Rechtspolitik beeinflussen |
Die Chapter haben im Rahmen von Förderrichtlinien die Möglichkeit, bestimmte Normen zu setzen als Bedingung für Unterstützungleistungen an Freiwillige. Soweit bei den geförderten Projekten freigegebene Inhalte entstehen, können solche Bedingungen auch regeln, wie die Geförderten bei welcher Art von Lizenzverstoß verfahren sollen, also konkret auch, bei welcher Art Verstoß nicht kostenpflichtig abgemahnt werden soll.
Dafür spricht
- Die Aufstellung bzw. Überarbeitung der Richtlinien geht relativ schnell
- Es könnte sehr präzise geregelt werden, bei welchen Lizenzverstößen oder sonstigen Umständen die Chapter ein Vorgehen über kostenpflichtige Abmahnungen für übertrieben halten
Dagegen spricht
- Unmittelbar gegenüber potenziell Abgemahnten wirken solche Richtlinien nicht, sondern nur im Verhältnis zwischen Chapter und Geförderten. Dort kommen Konsequenzen meist nur für weitere zukünftige Förderanfragen derselben Personen in Betracht, da beireits abgewickelte Förderungen kaum rückwirkend entzogen werden können.
- Die Anzahl der mit Hilfe von Förderung entstandenen Commons-Inhalte ist relativ gesehen klein, der Effekt der Richtlinien auf das hier diskutierte Problem entsprechend gering.